Kroatien, das 2015 unter Protest aus dem Schiedsverfahren ausstieg, warnt Ljubljana vor „einseitigen Schritten“. Dabei profitieren beide Seiten von Entscheidung.
Den Haag/Wien. Mit der Entscheidung des Schiedsgerichts in Den Haag dürfte der Grenzstreit zwischen Slowenien und Kroatien noch nicht zu Ende sein. Zagreb kündigte gestern an, das Urteil nicht umsetzen zu wollen. Ministerpräsident Andrej Plenković rief Slowenien auf, „keine einseitigen Schritte zu setzen“. „Kroatien hat Möglichkeiten, sein Staatsgebiet und seine Interessen zu verteidigen.“ Der slowenische Premier Milo Cerar hatte dagegen am Wochenende zugesichert, dass sein Land den Schiedsspruch umsetzen werde. Zunächst wolle man sich auf die „unstrittigen Punkte“ konzentrieren. Betroffene Bürger – laut Behördenangaben weniger als 100 Menschen – sollen demnach Entschädigungszahlungen erhalten, weil ihr Besitz künftig auf kroatisches Territorium falle.
Ljubljana soll künftig den größten Teil der Adriabucht von Piran kontrollieren. Zudem erhält es einen Korridor zu internationalen Gewässern. In zwei weiteren Streitpunkten profitierte hingegen Kroatien: Die Landgrenzen wurden teilweise begradigt. Im Detail bedeutet das, dass die Dörfer Skodelin, Buzini and Mlini-Skrilje bei Kroatien bleiben – schlechte Nachrichten für den slowenischen Grenzrebellen Josko Joras, der in einem der Weiler lebt und sich jahrelang Scharmützel mit den kroatischen Behörden lieferte. Auch der strategisch wichtige Berggipfel Trdinov vrh (Sveta Gera auf Kroatisch) mit einer Höhe von 1178 Metern wurde Zagreb zugesprochen.
Die beiden früheren jugoslawischen Teilrepubliken streiten seit ihrer Unabhängigkeit im Jahr 1991 um den Grenzverlauf, der im gemeinsamen Staat nicht bis ins letzte Detail festgelegt war. Im Jahr 2008 gipfelte der Konflikt in einer mehrmonatigen Blockade der EU-Beitrittsverhandlungen Kroatiens durch Slowenien. Unter EU-Vermittlung vereinbarten die beiden Länder im November 2009 das Schiedsverfahren.
Was die gestrige Entscheidung brisant macht, ist das Faktum, dass Kroatien vor zwei Jahren aus dem Schiedsverfahren ausgestiegen ist. Während Slowenien den Schiedsspruch am Donnerstagvormittag erhielt, verweigerte Kroatien die Entgegennahme. Der frühere französische IGH-Richter Gilbert Guillaume betonte gestern, dass sich beide Staaten dazu verpflichtet hätten, den Schiedsspruch innerhalb von sechs Monaten ab seiner Verkündung umzusetzen.
„Entscheidender Schritt“ zur Lösung
Österreich sieht den im Grenzstreit zwischen Slowenien und Kroatien ergangenen internationalen Schiedsspruch als „entscheidenden Schritt“ bei der Lösung des Grenzkonflikts zwischen den beiden Nachbarstaaten. „Wir haben das Schiedsverfahren zwischen Slowenien und Kroatien immer als zweckmäßige Regelung angesehen“, teilte das Außenministerium der Nachrichtenagentur APA am Donnerstag mit. Zur Umsetzung drängen wolle man aber nicht.
Für Unruhe hatte zuletzt eine Äußerung des US-Botschafters in Slowenien, Brent Hartley, gesorgt, der sich für eine bilaterale Lösung aussprach. Washington unterstütze zwar das Völkerrecht, doch sei dieses „manchmal kompliziert“, erklärte der Diplomat. (APA/red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.06.2017)