EU-Parlamentarier: Neue Beobachter mit Teilbezügen

EU-INSTITUTIONEN. Die 18 neuen EU-Parlamentarier haben vorerst kein Stimmrecht, aber Anspruch auf Spesen und Taggeld. Ihr Gehalt ist noch strittig. Die EU-Kommission und der Auswärtige Dienst nehmen unterdessen Gestalt an.

WIEN/BRÜSSEL. Für Josef Weidenholzer (SPÖ) und Jörg Freunschlag (BZÖ) ist es ein bittersüßes Erlebnis, dass am 1. Dezember der EU-Vertrag von Lissabon in Kraft treten wird. Dieser erlaubt es ihnen, zu den 17 bisherigen österreichischen EU-Parlamentariern nach Brüssel und Straßburg „nachzuziehen“. Nach ihrer offiziellen Nominierung durch die Regierung werden sie voraussichtlich am 1.Jänner ihr Amt antreten – aber auf noch unbestimmte Zeit EU-Parlamentarier „zweiter Klasse“ sein. Sie haben dann zwar ein eigenes Büro, Zutritt zu den Ausschüssen und können dort mitdiskutieren. Stimmrecht haben sie aber keines, sie sind vorerst Beobachter.

Das gilt für alle 18 neuen EU-Parlamentarier aus mehreren Mitgliedstaaten, die gemäß Lissabon-Vertrag zu den bisher 736 dazukommen. Erst wenn alle EU-Länder ein eigenes Protokoll über die „Neuen“ ratifiziert haben werden, werden diese Vollmitglieder sein. Und bis dahin kann es EU-Insidern zufolge noch ein Jahr oder sogar länger dauern.

Büro, Mitarbeiter, Taggeld

Die Wartezeit versüßt den EU-Abgeordneten der Umstand, dass sie außer auf ein Büro und auf Mitarbeiter – mit einem Gehalt von insgesamt bis zu 17.540 Euro – auch Anspruch auf Taggeld und die Rückerstattung von Spesen haben. Für die Arbeit, die die Neoabgeordneten in ihrer Heimat erledigen, etwa bei Sprechstunden oder Diskussionen, stehen ihnen monatlich 4202 Euro zu; auch Reisekosten können sie sich vom Parlament rückerstatten lassen, Businessclass-Flüge und Erste-Klasse-Bahnfahrten sind möglich; als Taggeld gibt es eine Pauschalvergütung von 298 Euro pro Tag, an dem der Abgeordnete an Sitzungen teilnimmt.

EU-Vertrag bringt Chaos

Noch nicht ausgeschlossen, aber von den Rechtsexperten des EU-Parlaments nicht vorgeschlagen ist, dass die Nachzügler im EU-Parlament als Beobachter auch das volle Gehalt eines Abgeordneten mit Stimmrecht bekommen. Dieses beträgt derzeit 7665 Euro brutto. Erst nach Inkrafttreten des EU-Vertrags mit Dezember werden das Parlament und die Länder über die Bezüge entscheiden.

„Nichts ist fix“, sagt der SPÖ-Delegationsleiter im EU-Parlament, Jörg Leichtfried, der „Presse“. Oder, wie es ein Pressesprecher des Parlaments ausdrückt: „Es herrscht Chaos, so viele Fragen sind wegen Lissabon offen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.11.2009)

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