Mitarbeiteraktien verfassungswidrig begünstigt?

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Das vom Nationalrat beschlossene Modell der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung kommt nur Angestellten von Aktiengesellschaften zugute. Angestellte von GmbHs wären jedoch gleichermaßen unterstützenswert.

Wien. Vorige Woche haben die Regierungsparteien im Nationalrat das Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 beschlossen. Kernstück ist die Einführung einer Steuerbegünstigung für „Mitarbeiteraktien“: Zukünftig soll der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Weitergabe von Aktien des Arbeitgebers (oder von Konzernunternehmen) an Arbeitnehmer im Höchstausmaß von 4500 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Diese Aktien sollen während des Dienstverhältnisses von einer eigenen Privatstiftung für die Arbeitnehmer treuhändig verwaltet werden, um die Stimmen der Arbeitnehmer zu bündeln. Mit 4500 Euro ist diese Steuerbegünstigung eine der größten für Arbeitnehmer.

Mitarbeiterbeteiligungsmodelle steuerlich zu unterstützen ist sinnvoll: Die Mitarbeiter partizipieren am Erfolg des Unternehmens, sie identifizieren sich mit dem Unternehmen, sind somit motivierter, denken unternehmerisch, bringen öfters Verbesserungsideen ein und können mit ihrem Stimmrecht über das Schicksal des Unternehmens mitentscheiden. Da aktuell das Geld auf der Bank kaum noch Zinsen abwirft bzw. von der Inflation aufgefressen wird, erscheint die Anschaffung von Wertpapieren (insbesondere Anteilen am Unternehmen) heute noch interessanter als je zuvor. Dennoch ist in Österreich der Aktionärsanteil an der Gesamtbevölkerung mit 7% besonders gering. In den Niederlanden beträgt er 30%, in der Schweiz 20% und sogar in Frankreich 15%.

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