Der Prozess wurde mit der Erörterung des gerichtlichen Sachverständigen-Gutachtens fortgesetzt. Einige Verteidiger störten sich dabei an dem fachspezifischen Vokabular.
Nach der Einvernahme der Angeklagten und einer Verhandlungspause von knapp drei Wochen ist der Salzburger Finanzskandal-Prozess am Dienstag mit der Erörterung des gerichtlichen Sachverständigen-Gutachtens fortgesetzt worden. Laut Christian Imo, Experte für Kapitalmarkt, Bank- und Börsenwesen, trugen die komplexen Swapgeschäfte der Stadt Salzburg einen hohes Risiko und waren nicht wirtschaftlich.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft stützt ihre auf "Untreue" lautende Anklage gegen die sieben Beschuldigten auch auf das rund 300 Seiten umfassende Gutachten. Demnach ist bei der Übertragung von sechs negativ bewerteten Swaps an das Land Salzburg am 11. September 2007 dem Land ein Schaden von maximal 4,887 Millionen Euro entstanden, weil es dafür keine finanzielle Gegenleistung seitens der Stadt gegeben habe. Laut Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic erfolgte die Übernahme nach einer politischen Absprache zwischen Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und seinem Parteikollegen, dem ehemaligen Landesfinanzreferenten Othmar Raus.
Unmut über das fachspezifische Vokabular
Am heutigen achten Verhandlungstag erklärte der Sachverständige, dass diese Zins-Swaps aufgrund ihrer spezifischen Struktur weder für die Stadt noch für das Land als Absicherungsinstrumente geeignet waren. Durch bisherige Sanierungen und Umstrukturierungen hätten die Swaps einen hohen Negativwert aufgewiesen. So habe der Barwert des Problem-Swaps "Barclays Teil 2" im Juli 2007 minus 4,35 Millionen Euro betragen.
Als der Gutachter erwähnte, dass vor der Übertragung der Swaps durch Umstrukturierungen nach außen hin unsichtbar und vom Gemeinderat "unbemerkt Zinsspekulationsverluste in Millionenhöhe aufgebaut" wurden und das Zinsmanagement der Stadt nicht darüber informierte, dass die Verluste in neue Swaps wanderten, was das Risiko dieser Geschäfte noch erhöht habe, und es den falschen Eindruck eines erfolgreichen Zinsmanagements im Amtsbericht gegeben habe, reagierten einige Verteidiger empört. Dies zu interpretieren sei nicht Gegenstand des Gutachtenauftrages, hieß es.
Einige Verteidiger äußerten auch ihren Unmut über das fachspezifische Vokabular des Gutachters. Für Nicht-Experten seien die Ausführungen völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar, sagte Raus-Anwalt Gerald Ruhri. Mehrere Verteidiger schlossen sich dem Antrag an, dass der Sachverständige sein Gutachten referiert und nicht vorliest.
(APA)