Höchstrichter heben Salzburger Bettelverbot auf

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Das Höchstgericht stellt fest, dass die Salzburger Bettelverbotsregelung von 2015 angesichts ihres zeitlichen (täglich von acht bis 19 Uhr) und ihres weiten örtlichen Anwendungsbereichs ungerechtfertigt ist.

Salzburg/Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Bettelverbot in der Salzburger Altstadt erneut gekippt. Die Verordnung aus dem Jahr 2015 beinhalte wegen ihres zeitlichen und örtlichen Umfangs quasi ein absolutes Bettelverbot und habe sich damit als „verfassungsrechtlich verpöntes absolutes Bettelverbot“ erwiesen.

Das Höchstgericht hatte die Verordnung von Amts wegen geprüft. Anlass war die Beschwerde einer Bettlerin, die wegen eines Verstoßes gegen das Verbot – dieses umfasste auch das „stille Betteln“ – bestraft worden war. Dieses Verbot galt in der Getreidegasse und den angrenzenden Gassen bis zu den Brücken über die Salzach.

Mitte 2016 war die nun vom VfGH geprüfte Verordnung aus dem Jahr 2015 von einer neuen Regelung abgelöst worden. Dabei wurde der räumliche Geltungsbereich noch ausgedehnter festgelegt. Insider nehmen daher stark an, dass auch dieses neue, derzeit geltende Verbot einer verfassungsrechtlichen Prüfung keineswegs standhalten würde.

Bereits 2012 hatte das Höchstgericht festgestellt, dass ein derartiges Verbot gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße, weil es Menschen von der Nutzung öffentlichen Raums ausschließe und der Meinungsfreiheit widerspreche.

Ein dauerndes Reizthema

Die Stadt hatte damals auf die Entscheidung mit der Einführung von Verbotszonen reagiert und sich formal auf eine Verordnung des Landes gestützt, die es Kommunen freistellt, das Betteln dort zu verbieten, wo die ungehinderte Nutzung des öffentlichen Raumes nicht mehr möglich ist.

Die seit Ende Mai 2016 geltende Verordnung enthält nun eben ein Bettelverbot, das sich auf zahlreiche Gassen, Plätze und Brücken in der Altstadt bezieht. Die neue Verbotszone umfasst zudem die städtischen Friedhöfe und den Platz vor der Stadtbibliothek in Salzburg-Lehen.

Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP) zeigten sich hinsichtlich des VfGH-Erkenntnisses überrascht: „Wir werden sehr schnell prüfen, wie wir das rechtlich sanieren können.“ Sie sagten aber auch: „Die Missstände, die wir hatten, dürfen nicht erneut aufleben.“ (m. s./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.07.2017)

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