Kinderpornografie: Wiener Familienvater in U-Haft

Screenshot eines Chat-Protokolls der Kinderpornografie-Plattform 'Elysium'
Screenshot eines Chat-Protokolls der Kinderpornografie-Plattform 'Elysium'APA/dpa/Arne Dedert
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Ein 28-Jähriger aus Wien-Favoriten missbrauchte seine beiden Kinder und stellte Bilder davon einem Kinderpornografie-Netzwerk zur Verfügung.

Wien. Der Österreichbezug des von deutschen und österreichischen Polizeibehörden bzw. Staatsanwaltschaften ausgehobenen Kinderpornonetzwerks „Elysium“ ist geradezu erschreckend: Ein 28-jähriger zweifacher Familienvater aus Wien-Favoriten hat seine beiden Kinder, einen fünfjährigen Buben und eine siebenjährige Tochter, wiederholt sexuell missbraucht und Bildmaterial davon auf der im Darknet angelegten Kinderpornografie-Plattform „Elysium“ verbreitet.

Zudem ermöglichte der Mann anderen Tätern, die Übernachtung in seiner Wohnung. Dabei kam es zu weiteren schweren sexuellen Angriffen auf die Kinder. Wie am Freitag bei einer Pressekonferenz im Justizministerium mitgeteilt wurde, befinden sich der 28-Jährige und ein bereits ausgeforschter 40-Jähriger in U-Haft. Ein weiterer Mann, ein 61-Jähriger, der zwecks Missbrauchs der beiden Kinder eigens nach Österreich gereist ist, befindet sich in Deutschland in U-Haft.

Außer den beiden Kindern gibt es in Österreich noch 13 weitere Opfer. Deren Zahl könnte aber im Laufe der Ermittlungen noch steigen. Diese 13 Kinder im Alter zwischen vier und zehn Jahren stammen aus dem erweiterten Umfeld des 28-Jährigen. Insgesamt konnten, vorwiegend in Deutschland und Österreich, 29 Opfer sexueller Attacken identifiziert werden.

Der 28-Jährige hatte allein mit dem Buben und dem Mädchen gewohnt. Derzeit leben die Kinder bei der Mutter. Gutachter klären derzeit im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien den Grad der Traumatisierung der Opfer.

Für das österreichsche Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt Wien war es ein Stück Arbeit, die Identität der Opfer zu erheben. Auf dem kinderpornografischen Material waren deren Gesichter zu sehen. Zudem war es Fahndern gelungen, die Region einzugrenzen, in der der Tatort vermutet wurde. Danach begann die Kleinarbeit. Beamte „klapperten“ mit Fotos des Mädchens Volksschulen ab, da es sich bei dem Kind vermutlich um eine Volksschülerin handelte.

Am 16. Mai gelang ein Treffer: Eine Volksschullehrerin erkannte das Kind als eine der Schülerinnen. So stieß man rasch auf den fünfjährigen Bruder des Kindes und freilich auch auf den verdächtigen Vater. Beim Zugriff waren alle drei in der Wohnung. Die Beamten achteten darauf, dass es dem Vater nicht mehr möglich ist, den Computer zu sperren. Auch das gelang.

Der nun ebenfalls in Wien in U-Haft sitzende 40-jährige Mittäter des Vaters hatte diesen im Internet kontaktiert und daraufhin kennengelernt. Das Motiv der Männer sei eindeutig Pädophilie, hieß es am Freitag vor Journalisten. Ein finanzielles Motiv, welches etwa durch den Verkauf des Materials zu Tage gekommen wäre, liege laut Polizei definitiv nicht vor.
Ihren Ausgang hatten die Ermittlungen in Deutschland genommen. Wie der Leiter der Ermittlungen Cybercrime im Bundeskriminalamt Wiesbaden, Jürgen Schmitt, mitteilte, sei es nach verdeckten Erhebungen im Darknet gelungen den Standort des Servers, von dem aus das Material verbreitet wurde, zu lokalisieren. Man fand heraus, dass von Hessen aus agiert wurde. Und konnte einen 39-jährigen, aus dem Landkreis Limburg-Weilburg stammenden Mann ausforschen. Er war Administrator der seit Ende 2016 bestehenden – und nunmehr freilich behördlich blockierten – Plattform.

Insgesamt wurden mittlerweile 14 Täter ausgeforscht. Und großteils festgenommen. Die Täter waren zum Teil selber auf den Fotos zu erkennen. In dem Netzwerk wurde weltweit kinderpornografisches Material ausgetauscht. Teils wurden Bilder auf Bestellung produziert. Die Plattform hatte in nur wenigen Monaten unglaubliche 87.000 Mitglieder.
Zurück zu Österreich: Aus dem Katalog der Sexualstraftaten, Beispiel: „(Schwerer) sexueller Missbrauch von Unmündigen“, ragt zahlenmäßig das Delikt „Pornografische Darstellungen Minderjähriger“ (§ 207a Strafgesetzbuch) heraus. Im Jahr 2015 gab es wegen dieses Tatbestandes in Österreich 238 Anklagen, ein Jahr später waren es bereits 309.

In der ersten Jahreshälfte gab es heuer schon 193 Anklagen. Bei entsprechend konstanter Entwicklung, ergibt sich hochgerechnet bis Jahresende eine weitere Steigerung. Auch die Zahl der Verurteilungen wegen dieses Delikts ist gestiegen. 2015 wurden 187 Mal eine Strafe verhängt. 2016 wurden 242 Verurteilungen gezählt – im ersten Halbjahr 2017 bereits 132. Die Strafsätze für dieses Delikt richten sich nach der Erscheinungsform und sind breit gefächert, maximal können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden.

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Erst Ende 2016 war die Plattform im Darknet freigeschaltet worden, seitdem fanden sich 90.000 Nutzer.
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