Nach Weigerung des Flughafens soll der Verfassungsgerichtshof entscheiden.
Wien. Nach seinem Etappenerfolg im Streit um eine dritte Piste steht der Flughafen Wien jetzt noch einmal vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). Diesmal allerdings unfreiwillig: Es geht um die Frage, ob der Rechnungshof den Flughafen überprüfen darf oder nicht.
Darüber wurde schon Ende der Nullerjahre heftig gestritten. Damals wollte der Rechnungshof den kostentechnisch aus dem Ruder gelaufenen Bau des Terminals „Skylink“ (mittlerweile „Terminal 3“) prüfen. Die Flughafen AG, deren größte Aktionäre mit je 20 Prozent die Stadt Wien und das Land Niederösterreich waren, verweigerte den Prüfern jedoch den Zutritt (zehn Prozent gehörten der Mitarbeiter Beteiligung Privatstiftung, 50 Prozent standen in Streubesitz).