Umweltpolitik kann man nicht einfach an Gerichte delegieren

Klimaschutz oder Ausbau des Verkehrs? Irgendwann muss sich die Politik zu einer erkennbaren Strategie durchringen.

In Zeiten des Konflikts und der gegenseitigen Blockaden war der Jubel der Politik über zwei Meldungen auffallend: Da freute man sich über den Beschluss, den Ökostrom und damit vor allem die Windkraft auszubauen. Zig Millionen Euro sollen aus Steuermitteln zusätzlich bereitgestellt werden, damit Österreich als Beitrag zum Klimaschutz mehr „sauberen“ Strom erzeugt. Denn obwohl wir von der heimischen Politik gern als Öko-Musterland gepriesen werden, verfehlen wir die Ziele für CO2-Emissionen noch immer weit.

Zur selben Zeit freuten sich die Politiker, und dabei vor allem die Landeshauptleute der Ostregion, über eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, der das Urteil zum Bau der dritten Piste am Wiener Flughafen aufhob. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem umstrittenen Entscheid den Umweltschutz vor wirtschaftliche Interessen gereiht und den Ausbau untersagt. Zuvor hatte die Politik die Entscheidung des von ihr selbst eingesetzten Verwaltungsgerichts heftig kritisiert. Zu Recht, wie sich jetzt herausstellt. Allerdings forderte sie zeitgleich, dass wirtschaftliche Interessen ebenso zu werten seien. Schließlich gehe es um angeblich 30.000 Arbeitsplätze, die durch den Ausbau des Flughafens entstünden.

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