Künftig wird mehr überwacht und gespeichert

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Die Regierung einigte sich auf einen Gesetzesentwurf, der Behörden mehr Überwachungsmöglichkeiten geben soll. Im Herbst soll das Paket beschlossen werden. Was die Koalition, allen voran die ÖVP, plant: ein Überblick.

Wien. Die ÖVP-Minister freuten sich auf diesen Moment, Datenschützer fürchteten sich eher: Seit gestern, Montag, liegt das Sicherheitspaket der Regierung im Parlament. Bis zum 21. August läuft die Begutachtungsfrist für die zwei Gesetzesvorschläge, im Herbst könnten sie beschlossen werden. Dabei geht es um heikle Materien: Die Novellen von Innenminister Wolfgang Sobotka und Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) sehen mehr Möglichkeiten zur Überwachung vor.

1. Messenger-Dienste wie WhatsApp könnten künftig überwacht werden.

In Zukunft soll, wie es aus dem Justizressort heißt, eine „Überwachung der internetbasierten Kommunikation“ möglich sein: Behörden würden also Zugang zu Unterhaltungen in Messenger-Diensten wie WhatsApp, aber auch zu E-Mail-Entwürfen erhalten. Und das dann, wenn bei einer Straftat eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren droht – oder ein terroristischer Hintergrund vermutet wird.

2. Ein Überwachungsprogramm kann physisch installiert werden – muss es aber nicht.

Um bei einem Verdachtsfall an diese Daten zu kommen, muss ein Überwachungsprogramm installiert werden. Das wurde von Datenschützern kritisiert, die den Einsatz eines sogenannten Bundestrojaners fürchten. Das Justizministerium wehrt sich dagegen. Das Überwachungsprogramm könne „physisch oder remote“ installiert werden. Soll heißen: entweder direkt am Gerät oder sozusagen ferngesteuert. Sobald die Ermittlungen beendet sind, muss die Software dauerhaft funktionsunfähig gemacht werden. Die Regelung zur Überwachung ist übrigens mit fünf Jahren befristet, danach muss evaluiert werden, ehe sie ins Dauerrecht wandert.

3. Daten werden „eingefroren“ und bei Bedarf an die Behörden übermittelt.

In Österreich gibt es keine Vorratsdatenspeicherung, nun soll aber eine Alternative eingeführt werden: Bei einem Anfangsverdacht soll es laut Justizressort möglich sein, Telekommunikationsdaten bis zu zwölf Monate lang zu speichern – unabhängig von der generellen Löschungsverpflichtung. Erhärtet sich der Verdacht (samt einer drohenden Freiheitsstrafe von über einem Jahr), erhalten die Behörden nach einem richterlichen Beschluss Zugang zu den Daten.

4. Mehr Videoüberwachung – und ein einfacherer Zugriff auf diese Daten.

Die Novelle von Minister Sobotka sieht vor allem mehr Möglichkeiten zur Videoüberwachung vor: Unternehmen, die einen öffentlichen Versorgungsauftrag haben (also Asfinag, Verkehrsbetriebe oder Bahnhöfe) sollen dazu verpflichtet werden, Bilddaten auf Ersuchen der Sicherheitsbehörden zu übermitteln bzw. diesen Zugang zu Echtzeitstreamings zu gewähren. Dadurch sollen auch Fluchtrouten von Verbrechern einfacher beobachtet werden können. Auch Automarken, -farben und -kennzeichen sollen erfasst werden. Hier müsse man „die Technik sicherlich aufrüsten“, sagt Sobotka.

5. Anonyme Wertkarten werden abgeschafft, falsche Notmeldungen teuer.

„Höchst an der Zeit“ ist es laut Sobotka für eine weitere Regelung: Künftig soll es nicht mehr möglich sein, anonym Wertkarten für das Handy zu besitzen. Die Identität des Besitzers muss ermittelt werden können. Außerdem könnten in Zukunft auch „falsche Notmeldungen“ bei der Polizei, wie es in dem Papier heißt, teuer werden: Wer falsche Angaben macht oder durch „übermäßigen Leichtsinn“ das „Einschreiten von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes“ verursacht, kann im Ernstfall zu einer Einsatzentschädigung aufgefordert werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.07.2017)

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