Menschenrechtsgericht: Verschleierungsverbot für Demokratie "notwendig"

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Zwei Musliminnen hatten gegen ein Vollverschleierungsverbot in Belgien geklagt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärt das seit 2011 geltende Gesetz rechtmäßig.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das in Belgien geltende Verbot der Vollverschleierung - Stichwort "Burkaverbot" - für rechtmäßig erklärt. Ein solches Verbot sei "für eine demokratische Gesellschaft notwendig", urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg. Die "Rechte und Freiheiten" von Dritten würden damit geschützt.

In Belgien gilt seit Mitte 2011 ein Gesetz, das es untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft betraft werden. Bereits 2008 hatten drei Gemeinden Satzungen mit ähnlichen Verboten erlassen. Dagegen wehrten sich zwei Musliminnen, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Nikab) tragen. Sie sahen sich diskriminiert und ihre Religionsfreiheit sowie Privatsphäre verletzt.

Nach vorsichtigen Schätzungen tragen in Belgien derzeit zwischen 250 und 300 muslimische Frauen in der Öffentlichkeit regelmäßig die Burka. Das Tragen einer Burka oder eines Niqab stellt nach Ansicht des Parlaments einen Akt der Unterdrückung der Frau dar. Burka und Niqab verstießen daher gegen die Menschenrechte und -würde und gegen das Prinzip der Gleichbehandlung von Frau und Mann. Außerdem werde durch den Vollschleier die öffentliche Sicherheit gefährdet, heißt es im Gesetzestext.

"Burkaverbot" in Österreich ab Oktober

Auch 2014 hatte der beim Europarat angesiedelte Menschenrechtsgerichtshof eine Beschwerde gegen ein vergleichbares Verbot in Frankreich abgewiesen. Die Straßburger Richter räumten den Staaten einen großen Gestaltungsspielraum ein "in dieser Frage der Grundsätze des gesellschaftlichen Miteinanders". Sie betonten zudem, Frauen dürften in der Öffentlichkeit religiöse Kleider tragen, falls das Gesicht sichtbar sei; verboten sei die Vermummung, nicht das Gewand selbst. 

Auch in Österreich tritt ab 1. Oktober ein Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum in Kraft. Wer ab dann in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, muss mit Geldstrafen von bis zu 150 Euro rechnen. Zudem werden im Rahmen der Straßenverkehrsordnung erstmals gesetzliche Grundlagen gegen Verteilaktionen zur Verbreitung radikalen Gedankenguts geschaffen.

(APA/AFP)

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