Bei neuen Selbstständigen wird künftig vorab geprüft, ob sie nicht doch angestellt werden müssen. Das besagt das neue Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz.
Wien. Die Abschaffung des Pflegeregresses war ein Paukenschlag. Kaum jemand beachtete da die weiteren Änderungen im Sozialversicherungsrecht, die ebenfalls Ende Juni beschlossen wurden. Dabei sind auch diese nicht unwesentlich, denn sie betreffen ein heikles Thema: die Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Arbeit.
Vor allem geht es um sogenannte neue Selbstständige – etwa in Pflegeberufen, aber nicht nur dort – wie auch um einige freie Gewerbe und bäuerliche Nebentätigkeiten. Für sie alle, wie auch für die Auftraggeber, soll das neue „Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz“ mehr Rechtssicherheit bringen. Bereits bei der Aufnahme einer solchen Erwerbstätigkeit soll künftig geprüft werden, ob man tatsächlich als Selbstständiger bei der SVA oder Bauern-Sozialversicherung pflichtversichert ist. Oder ob eine unselbstständige Erwerbstätigkeit mit ASVG-Versicherungspflicht vorliegt.