Erklärung der Republik Österreich zum Swift-Abkommen

Österreich enthielt sich bei der Abstimmung zum Swift-Abkommen der Stimme und brachte eine Erklärung zum weiteren Vorgehen ein. Hier die Erklärung im Wortlaut.


"Das heute beschlossene Interimsabkommen ist lediglich ein Schritt in die richtige Richtung, wir sind aber noch nicht am Ende des Weges angelangt. Daher habe ich mich heute der Stimme enthalten und eine Protokollerklärung abgegeben, wie wir uns eine abschließende Regelung bei SWIFT vorstellen, und Österreich befindet sich dabei auf einer
Linie mit Deutschland"
Österreich sieht das heute beschlossene Interimsabkommen zu SWIFT lediglich als einen Schritt in Richtung eines notwendigen Datenaustausches gegen die Finanzierung des internationalen Terrorismus sowie des Datenschutzes von unbescholtenen Bürgerinnen
und Bürgern. Begrüßt wird auch die erreichte Verkürzung der Laufzeit des Interimsabkommens auf neun Monate, die einen rascheren Abschluss
eines endgültigen Abkommens fördert. Aus diesem Grund hat sich Österreich der Stimme enthalten.

Bei den Verhandlungen über ein längerfristiges Abkommen muss vor allem auch gemeinsam mit dem Europäischen Parlament den bisher vorgebrachten datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung getragen werden.

Besonders hinsichtlich des Rechtsschutzes der Betroffenen (Recht auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung) müssen adäquate Lösungsmöglichkeiten gefunden werden, um eine Rechtsdurchsetzung auch in den Vereinigten Staaten gewährleisten zu können.

Insbesondere müssen in einem künftigen Übereinkommen auch Regelungen enthalten sein, die die Weitergabe der Daten vor allem an Drittstaaten in einer dem europäischen Datenschutzstandard
entsprechenden Weise angemessen reglementieren. Auch die von der Verarbeitung umfassten Datenarten müssen präzise festgelegt werden.

(Red.)

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