Pensionswunsch: Gorbach scheitert auch vor Verwaltungsgerichtshof

Archivbild: Hubert Gorbach im Jahr 2013
Archivbild: Hubert Gorbach im Jahr 2013APA/GEORG HOCHMUTH
  • Drucken

Dert ehemalige Vizekanzler wollte rückwirkende die Auszahlung seiner Politikerpension erreichen. Der Verwaltungsgerichtshof hat seine Revision nun zurückgewiesen.

Hubert Gorbach ist mit seinem Wunsch nach einer rückwirkenden Auszahlung seiner Vorarlberger Politikerpension wohl endgültig gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision Gorbachs zurückgewiesen. Das geht aus einem entsprechenden Entscheid hervor, in dem freilich der Name des früheren Vizekanzlers nicht explizit genannt wird.

Gorbach hatte im Jänner 2016 die Zuerkennung des vollen Ruhebezuges nach dem Vorarlberger Bezügegesetz rückwirkend mit 1. Februar 2013 begehrt. Nachdem die Vorarlberger Landesregierung den Antrag abgewiesen hatte, hatte in der Folge auch das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg der dagegen erhobenen Beschwerde den Erfolg versagt. Dagegen wandte sich der Politiker zunächst mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der deren Behandlung mangels Erfolgsaussichten im März abgelehnt hat.

Der ehemalige Freiheitliche und BZÖ-Politiker ließ aber nicht locker und wandte sich auch noch an den VwGH. Dieser urteilte jedoch, dass die gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes vorgebrachten Einwände keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufzeigten, womit Gorbach abgeblitzt war. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hatte die Abweisung des Antrags damit begründet, dass der Politiker am 1. Februar 2013, damals 59-jährig, noch nicht das vom Gesetz vorgesehene Anfallsalter von 65 Jahren erreicht habe. Der Revision sei nicht zu entnehmen gewesen, auf Grundlage welcher gesetzlichen Bestimmung der Politiker vermeinte, bereits in den Ruhestand getreten zu sein, meint der VwGH.

Gorbach war von 1989 bis 2003 in der Vorarlberger Landespolitik tätig, und zwar als Landtagsabgeordneter (1989 bis 1993) und als Regierungsmitglied (1993 bis 2003). Im Jänner 2016 beantragte er bei der Vorarlberger Landesregierung die rückwirkende Auszahlung der Politikerpension ab 1. Februar 2013. Er berief sich dabei auf die frühere Fassung des Vorarlberger Bezügegesetzes, die einen Pensionsbezug ab dem Alter von 56,5 Jahren vorsah. Das Land bezifferte die Höhe von Gorbachs Monatsbruttopension mit knapp 11.000 Euro.

Allerdings gilt seit 2010 ein neues Vorarlberger Bezügegesetz - laut diesem ist die Inanspruchnahme der Pension erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres (bzw. mit Abschlag ab Vollendung des 62. Lebensjahres) möglich. Gorbachs Argument war, ihm sei zu wenig Zeit geblieben, sich auf die neuen Verhältnisse einzustellen.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Innenpolitik

Pensionsklage: Ex-Vizekanzler Gorbach gibt nicht auf

Gorbach sieht durch das neue Vorarlberger Bezügegesetz seine Rechte verletzt. Der VfGH hat die Beschwerde abgelehnt, nun ist der Verwaltungsgerichtshof am Zug.
Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach
Innenpolitik

Gorbach mit Pensionsbeschwerde beim VfGH offenbar abgeblitzt

Der ehemalige Vizekanzler hat eine Beschwerde auf rückwirkende Auszahlung seines Ruhebezugs eingebracht. Eine offizielle Stellungnahme des VfGH liegt nicht vor.
Wirtschaftskommentare

Die Politiker, ihre Pensionen und die Gerechtigkeit

Die Vorarlberger Pensionsposse sorgt zu Recht für böses Blut.
Land Vorarlberg: Abweisung von Gorbach-Pension "gesetzeskonform"
Politik

Vorarlberg: Abweisung von Gorbach-Pension "gesetzeskonform"

Der Ex-Vizekanzler habe erst mit 65 Jahren Anspruch auf den vollen Ruhebezug, bekräftigt der stellvertretende Landesamtsdirektor.
 Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach
Politik

Gorbach: "Massiver Eingriff in wohlerworbene Rechte"

Der Ex-Vizekanzler hält an seinen Pensionsforderungen fest und kritisiert das Bezügegesetz. Es sei "gleichheitswidrig und verstößt gegen die Verfassung".

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.