Geldwäscher haben in Österreich zu leichtes Spiel

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Die OECD bezeichnet Österreich als "attraktiven Anlageort für Geld aus kriminellen Quellen" – und verlangt deshalb deutlich höhere Strafen. Wenig auszusetzen hat die OECD am Geldwäsche-Überwachungssystem der Banken.

Wien. Die Geldwäschebekämpfer der OECD haben Österreich wieder einmal unter die Lupe genommen – und wenig Erfreuliches festgestellt: Das Land habe zwar unzweifelhaft Fortschritte bei der Bekämpfung des Reinwaschens von „kriminellem“ Geld gemacht, heißt es im gestern, Dienstag, veröffentlichten jüngsten Evaluierungsbericht der OECD-Geldwäschebekämpfungstruppe FATF (Financial Action Task Force).

Es gebe aber noch eine Reihe von Schwachstellen, unter anderem im Bereich der Stiftungen und Treuhandschaften. Außerdem müsse die Strafverfolgung von Geldwäsche noch deutlich verschärft werden.

Grundsätzlich sei die Anfälligkeit für Geldwäsche in Österreich selbst "begrenzt", heißt es im Bericht der Geldwäschejäger. Die geografische Lage mache Österreich freilich für kriminelle Organisationen aus Ost- und Südosteuropa als Durchgangsland „für Drogen und andere Schmuggelgüter“ interessant. Und: Die politische Stabilität, das Steuersystem und das relativ strikte Bankgeheimnis machten das Land zu einem „attraktiven Anlageort für Geld aus kriminellen Quellen“.

Zu wenig Verurteilungen

Die FATF konzediert, dass die „rechtliche Ächtung“ von Geldwäsche zwar „im Allgemeinen“ den OECD-Standards entspricht, die Behörden ein umfangreiches Geldwäsche-Bekämpfungssystem entwickelt haben, das Überwachungssystem der Geldinstitute insgesamt effizient und die österreichische Einheit zur Bekämpfung von Geldwäschedelikten „effektiv“ sei. Danach kommt aber jeweils das große „aber“.

Die Zahl der Verurteilungen bei Geldwäschevergehen etwa sei relativ gering, bekrittelt die FATF. Es würden relativ geringe Strafen ausgesprochen. Und die geringe Zahl der beschlagnahmten Summen verleitet die Geldwäschebekämpfer zu der Frage, ob das System „wirklich effektiv ist“.

Außerdem entsprechen die strafrechtlichen Bestimmungen zur Terrorismusfinanzierung nicht in allen Punkten den FATF-Standards, heißt es in dem Bericht.

Stiftungen als Problem?

Ein Problem sehen die Geldwäschebekämpfer offenbar in den österreichischen Stiftungen: Das System zur Registrierung juristischer Personen sei in Österreich zwar gut ausgebaut, allerdings sei der Zugang zu Informationen über den wirtschaftlich Berechtigten bei einigen Non-Profit-Organisationen, Treuhandverhältnissen, insbesondere aber bei Stiftungen und Unternehmen mit Inhaberaktien „behindert“. Im Klartext: Die FATF vermutet, dass Intransparenz bei Stiftungen zur Geldwäsche missbraucht werden könnte – und fordert deshalb deutlich mehr Transparenz in diesem Bereich.

Gefordert wird in diesem Zusammenhang, dass heimische Stiftungen die Identität von Personen, die deren Aktivitäten „besitzen, kontrollieren oder bestimmen“ öffentlich besser zugänglich gemacht werden. Und dass den zuständigen Behörden alle Transaktionen, sowohl national als auch international, in geeigneter Form zugänglich gemacht werden. Deutlich mehr Transparenz verlangt die FATF auch bei Treuhandschaften.

Wenig auszusetzen hat die OECD am Geldwäsche-Überwachungssystem der Banken. Diese müssen ja auffällige Transaktionen melden. Es sei „stimmig und effizient“. Das Sanktionsregime sollte in diesem Bereich aber gestärkt werden, heißt es in dem Bericht.

Bankgeheimnis bremst

Allerdings sei das Bankgeheimnis noch immer ein wesentliches Hindernis für die Geldwäschebekämpfung. Die Rechtsprechung gewähre den Behörden zwar Zugang zu Daten, die durch das Bankgeheimnis geschützt sind. Anfragen der Staatsanwaltschaft unterlägen allerdings zu großen Beschränkungen. Und das werde von Finanzinstituten und Rechtsanwälten zu oft genutzt, um Auskunft zu verweigern.

Nicht ganz zufrieden ist die FATF auch mit der Einheit zur Untersuchung von Finanzmarktdelikten: Diese sei zwar eine „effiziente Ermittlungseinheit“, sie erfülle aber ihre Funktion bei der Weiterleitung von Berichten über verdächtige Transaktionen nicht. Und zwar deshalb, weil die im Rahmen von Strafverfahren möglichen Mitteilungen an Verdächtige dazu beitragen, „dass insgesamt nur zurückhaltend Bericht erstattet wird“.

Regierung plant Verschärfung

Mit anderen Worten: Österreich sei bei der Bekämpfung von Geldwäsche auf einem guten Weg. Die Schwachpunkte seien aber noch gewaltig – und erzeugten dringenden Handlungsbedarf. Österreich hat die scharfe internationale Kritik offenbar schon erwartet: Demnächst wird sich der Ministerrat mit einer Verschärfung der Geldwäschebestimmungen befassen, die Regierung soll sich darüber bereits weitgehend einig sein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.12.2009)

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