Steinmeier unterschrieb: "Ehe für alle" ab 2. Oktober

Frank-Walter Steinmeier verzögerte das Inkrafttreten des Gesetzes nicht.
Frank-Walter Steinmeier verzögerte das Inkrafttreten des Gesetzes nicht.imago/Metodi Popow
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Der deutsche Bundespräsident hat das Gesetz zur Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partneren unterschrieben. Einige Abgeordneten sahen Gründe, die Unterschrift zu verzögern.

Die ersten Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern in Deutschland können voraussichtlich am 2. Oktober geschlossen werden. Der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete am Donnerstag das Gesetz zur "Ehe für alle", wie eine Sprecherin des Bundespräsidialamts am Freitag in Berlin sagte.

Wird das Gesetz nun noch im Juli im Bundesgesetzblatt verkündet, tritt es Anfang Oktober in Kraft. Der 2. Oktober ist der erste Werktag des Monats.

Das Gesetz war Steinmeier rund eine Woche lang zur Prüfung vorgelegen, die Entscheidung fiel also vergleichsweise schnell. Der deutsche Bundespräsident nimmt bei der Ausfertigung von Gesetzen keine politische Bewertung vor, sondern prüft, ob sie nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind.

Aufrufe zur Unterschrifts-Verweigerung

Aus den Reihen der Union waren Forderungen an Steinmeier erhoben worden, seine Unterschrift vorerst zu verweigern. Politiker aus den Reihen von CDU und CSU - aber auch einige Juristen - sind der Ansicht, für die Öffnung der Ehe für alle wäre eine Änderung des Grundgesetzes nötig gewesen.

Die deutsche Familienministerin Katarina Barley (SPD) zeigte sich erfreut über die Unterzeichnung: "Die Ehe für alle macht Deutschland zu einem moderneren Land", erklärte sie. Der Grünen-Politiker Volker Beck, der jahrelang für die Gleichstellung gekämpft hatte, wertete die Entscheidung Steinmeiers als "schönes Geschenk" an Lesben und Schwule zum Christopher Street Day in Berlin, der am Samstag stattfindet.

Nach der Ausfertigung durch Steinmeier wird das Gesetz nun im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll "am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft" treten, um den deutschen Standesämtern etwas Zeit zur Vorbereitung zu geben. Anfang Oktober können gleichgeschlechtliche Paare dann heiraten.

Kinderadoption nun möglich

Bisher können schwule und lesbische Paare in Deutschland eine eingetragene Partnerschaft eingehen, die zwar in vielen Bereichen - etwa bei der Einkommensteuer - eine Gleichstellung mit der Ehe beinhaltet. Aber die Partner können bisher beispielsweise nicht gemeinsam Kinder adoptieren, was künftig möglich ist.

Das Gesetz, das der Deutsche Bundestag nach jahrelanger Debatte auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause Ende Juni beschlossen hatte, geht auf eine Initiative des Bundesrats zurück. In dem neu gefassten Paragrafen 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es künftig: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen."

Die SPD hatte das Gesetz mit den Oppositionsparteien Grüne und Linke im Bundestag durchgesetzt. Es stimmten aber auch 75 Unionsabgeordnete für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Die Bundestagsabstimmung war zustande gekommen, nachdem die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei einer Veranstaltung vom Nein ihrer Partei zur Homoehe abgerückt war und erklärt hatte, in der Frage solle jeder Abgeordnete nach seinem Gewissen entscheiden. Merkel selbst hatte im Bundestag mit Nein votiert.

(APA/dpa)

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