Klagen gegen Verfassung der Muslime

Symbolbild: Muslime
Symbolbild: Muslime(c) AP (Hassan Ammar)
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Kritiker der derzeitigen Islam-Vertreter ziehen vor den Verfassungsgerichtshof. Sie berufen sich dabei zum Teil auf veraltete Gesetze. Die Chancen auf Erfolg sind daher gering.

WIEN. Wie fix ist die neue Verfassung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ)? Geht es nach dem für Religionsfragen zuständigen Kultusamt im Unterrichtsministerium, ist sie das - was der IGGiÖ auch per Bescheid mitgeteilt wurde. Geht es nach Günther Ahmed Rusznak, Generalsekretär des Islamischen Informations- und Dokumentationszentrums (IIDZ), ist sie das nicht.

„Das Kultusamt hat einen Justamentstandpunkt eingenommen", protestiert er, „ganz egal, welche Verfahren noch laufen." Seit Jahren deckt er die IGGiÖ mit Klagen ein. So zweifelt er etwa an, dass die derzeitige Führung rechtmäßig gewählt wurde - und demnach gar keine neue Verfassung beschließen kann. Zudem hat er mehrere Verfahren im Laufen, mit denen er sogar einen Kurator für die IGGiÖ einsetzen will.

Keine Parteistellung

Allein, der Konvertit aus Traun hat im Verfahren um die Verfassung keine Parteistellung - seine Anträge auf Mitgliedschaft wurden von der IGGiÖ abgelehnt - und kann gegen den Bescheid keinen Einspruch erheben. Gegen eine entsprechende Entscheidung des Kultusamts wird er nun beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) klagen, um so die Verfassung der Muslime doch noch zu Fall zu bringen.

Er bemängelt unter anderem, dass Funktionäre der Glaubensgemeinschaft nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben müssen. Dabei beruft er sich auf das Anerkennungsgesetz von 1874 - das im Fall der Muslime allerdings durch das Islamgesetz von 1912 obsolet geworden ist.

Ein weiterer Punkt: Dass das legislative (Schurarat) und das exekutive Organ (Oberster Rat) der IGGiÖ zum Teil aus denselben Personen zusammengesetzt sind, erachtet er als verfassungswidrig. Vonseiten des Staates wird das als innere Angelegenheit der Religionsgemeinschaft betrachtet, so wie der Staat etwa bei der Frage des Zölibats für katholische Priester keinen Einspruch erheben kann.

Weitere Klage der Aleviten

Neben Rusznak zieht auch der „Kulturverein der Aleviten" in Wien vor den VfGH. Der Verein klagt einerseits, dass die Aleviten in der neuen Verfassung diskriminiert würden. Andererseits bringt man eine weitere Klage gegen einen Bescheid des Kultusamts ein, mit dem die Gründung einer eigenen islamischen Glaubensgemeinschaft der Aleviten abgelehnt wurde - offizielle Begründung des Kultusamts: Es gibt laut Islamgesetz nur eine islamische Glaubensgemeinschaft, die alle Strömungen zu vertreten hat.

Die „Föderation der Aleviten", der bundesweite Dachverband dieser Glaubensrichtung, hat indes einen fast wortidenten Antrag auf eine eigene Glaubensgemeinschaft gestellt - nur ohne den Zusatz „islamisch". Dieser Antrag wurde vom Kultusamt ruhend gestellt, um abzuwarten, wie der VfGH den anderen alevitischen Antrag behandelt. Sollte der VfGH den Einspruch der Wiener Aleviten abweisen, stehen die Chancen nicht schlecht, dass der Antrag der Föderation auf eine eigene Religionsgemeinschaft Erfolg hat.

In der IGGiÖ hat man gegen letzteren Antrag keine Einwände. „Die Aleviten sind keine Muslime", sagt Präsident Anas Schakfeh, „daher unterstützen wir eine eigene alevitische Glaubensgemeinschaft."

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.12.2009)

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