EU-Generalanwalt: Slowakei und Ungarn müssen Flüchtlinge aufnehmen

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Budapest und Bratislava hatten 2015 gegen das EU-Umverteilungsprogramm geklagt. Auch heute bekunden sie zwar Solidarität mit Italien, wollen aber keine Migranten aufnehmen.

Der EuGH hat mit seiner Stellungnahme, dass Ungarn und die Slowakei bei der Flüchtlingsumverteilung von Migranten aus Italien und Griechenland mitmachen müssen, der Europäischen Kommission Rückenwind gegeben. EU-Innenkommissar Dimiris Avramopoulos, der zuletzt Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, Ungarn und Tschechien eingeleitet hatte, nimmt am Mittwoch Stellung zur jüngsten Entwicklung.

Vor allem geht es um genau jene Anzahl von Flüchtlingen, die bisher umverteilt wurden. Ziel war ja, bis September des Jahres gut 100.000 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland auf die anderen EU-Staaten zu verteilen. Davon ist man aber nach jüngsten Berichten weiterhin eindeutig entfernt. Zahlen von Ende Juni zeigten, dass bisher nur rund 20.000 Flüchtlinge aufgeteilt wurden.

Generalanwalt gibt Richtung vor

Die Regierungen in Budapest und Bratislava klagten gegen den Beschluss vom September 2015 zur Umverteilung von Flüchtlingen. Sie waren damals ebenso wie Tschechien und Rumänien im Kreis der EU-Staaten überstimmt worden. Daraufhin klagten die Slowakei und Ungarn beim Gerichtshof. Nun gab der EuGH-Generalwalt die Richtung vor, indem er die Klage abwies. Mit einem Urteil, das in vier von fünf Fällen dem Schlussantrag des Generalanwalts folgt, ist bis Jahresende zu rechnen.

Vor wenigen Tagen hatten die vier Visegrad-Staaten Polen, Ungarn, Tschechien und Slowakei Italien in einem Brief ihre Unterstützung zugesagt, zugleich aber erneut betont, keine Flüchtlinge aufnehmen zu wollen. Sie akzeptierten zwar den Migrationsdruck auf Italien, doch wird explizit die weitere Aufnahme von Asylsuchenden über das Umverteilungsprogramm der EU abgelehnt. Österreich hatte zuletzt zugesagt, bis zu 50 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus Italien aufzunehmen.

(APA)

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