Autokartell: Wurde die Ad-hoc-Pflicht verletzt?

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Hätten die Anleger schon früher über den Kartellverdacht informiert werden müssen?

Wien. Die Kartellvorwürfe gegen deutsche Autobauer rufen inzwischen auch Anlegerschützer auf den Plan. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) bereite sich auf einen Rechtsstreit vor, berichten deutsche Medien. Der Grund: eine mögliche Verletzung der Ad-hoc-Pflicht. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin ließ dazu verlauten, sie werde den Sachverhalt prüfen. Worum geht es? Börsennotierte Unternehmen müssen kursrelevante Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich publik machen. Andernfalls drohen Geldstrafen, aber auch Schadenersatzforderungen von Anlegern, die die Aktie nicht gekauft hätten, hätten sie rechtzeitig über das Problem Bescheid gewusst.

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