Genug gefragt: Koalition dreht U-Ausschuss ab

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Schlussbericht kommenden Donnerstag im Parlament. Vereinte Oppositionsparteien empört. Rechtsanwälte kritisieren Verfahrensregeln.

Wien(maf). Die Regierungsparteien ließen die Opposition am Donnerstag im Parlament abblitzen – und das gleich auf mehrfache Weise. Vizekanzler Josef Pröll war nicht einmal erschienen, um die an ihn gerichtete Dringliche Anfrage zum Untersuchungsausschuss zu beantworten – er urlaubt gerade auf Mauritius. Seine Vertreterin, Innenministerin Maria Fekter, antwortete eher kursorisch. Und schließlich brachten die Koalitionsparteien auch noch einen Fristsetzungsantrag ein, der den U-Ausschuss nun endgültig beendet. Kommenden Donnerstag muss im Plenum des Nationalrats der Endbericht beschlossen werden – und das, obwohl für die Woche darauf noch eine Sitzung angesetzt wäre.

Die Oppositionsparteien, die in seltener Einigkeit auftraten und sich auch gegenseitig applaudierten, waren entsprechend empört. Die Volkspartei habe der Einsetzung des Ausschusses zugestimmt in der Hoffnung, dass sich die Opposition zerfleischt, so der BZÖ-Abgeordnete Ewald Stadler. Inzwischen habe sich aber herausgestellt, dass „ÖVP und SPÖ Butter am Kopf haben“. Stadler zählte Verdachtsmomente gegen schwarze und rote Politiker auf, die erklären würden, warum SPÖ und ÖVP den Ausschuss abdrehen.

SPÖ-Klubchef Josef Cap räumte ein, dass man selbst bei der eskalierten Diskussion über Ministerladungen nicht alles optimal gemacht habe. Er sei ein Verfechter des Ausbaus von Minderheitenrechten und sprach sich für eine Debatte über eine Reform der Geschäftsordnung aus. Auch ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf will die Minderheitenrechte ausbauen. Die Minderheit werde die Mehrheit aber nicht erpressen können.

Kein faires Verfahren

Kritik an den U-Ausschüssen übte auch die Österreichische Rechtsanwaltskammer. Die Verfahrensordnung widerspreche den Richtlinien eines fairen Verfahrens im Sinne der Menschenrechtskonvention, sagte Vizepräsident Josef Weixelbaum. Der Vorsitzende sei keine unabhängige Person, seine Rechte und Pflichten nicht ausreichend geregelt. Der Verfahrensanwalt habe keinerlei Sanktionsmöglichkeiten, und die Auskunftspersonen seien fremdbestimmt und rechtlos.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.12.2009)

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