Verbrecherjagd im EU-Binnenmarkt

Das Management eines grenzenlosen Markts erfordert die Ahndung internationaler Verbrechen. Und die EU hat alle Hände voll damit zu tun, ihre Kräfte zu bündeln.
von Susanna Bastaroli, Gerhard Bitzan, Wolfgang Böhm, Oliver Grimm, Michael Laczynski und Thomas Roser

Es gehört zum Schicksal der EU, dass ihre Mitglieder politische Entscheidungen oft in umgekehrter Reihenfolge treffen. Zuerst wird eine Realität geschaffen, danach erst werden die damit verbundenen Probleme beseitigt. Das war beim Euro ähnlich wie bei der Inneren Sicherheit. So wurde bis 1993 ein Binnenmarkt aufgebaut, seit 1995 wurden schrittweise die Binnengrenzen geöffnet. Danach erst folgte die Erkenntnis, dass all das auch eine gemeinsame Kooperation von Polizei und Justiz erfordert. Erst 2009, viele Jahre nach Vollendung des Binnenmarkts und der mittlerweile fortschreitenden Umsetzung des Schengenabkommens, trat der sogenannte Lissabon-Vertrag in Kraft. Er machte die Innere Sicherheit zum gemeinsamen europäischen Anliegen, zur offiziellen Aufgabe der Gemeinschaft. Kriminalität im Internet, Wirtschaftsbetrug und die Migrationskrise stellen das System auf eine harte Probe. Es sind längst nicht alle Probleme gelöst.

Was kann also getan werden? Das beste Mittel gegen grenzüberschreitende Kriminalität ist nach einhelliger Auffassung aller Fahnder mehr grenzüberschreitende Kooperation zwischen den nationalen Behörden – denn diese lässt trotz EU-Binnenmarkts nach wie vor zu wünschen übrig.


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