Die Regierung beschließt neue Zwangsmaßregelungen.
Neue Freie Presse am 31. Juli 1917
Nunmehr ist die Verordnung der Regierung erlassen, durch welche die Beschlagnahme der Kartoffelernte ab 1. August 1917 verfügt wurde. Hiermit ist sämtlichen kartoffelbauenden Bewohnern die Verfügung über die zu erntenden Kartoffeln entzogen und gleichzeitig wird ihnen die Pflicht auferlegt, die Kartoffeln zu festgesetzten Preisen abzuliefern. Daß durch diese Verfügung allein die Bevölkerung nicht die Sicherheit erhält, tatsächlich und nach Bedarf Kartoffeln kaufen zu können, ist selbstverständlich. Diese Beschlagnahme ist nur die Grundlage, auf der die anderen organisatorischen Maßregeln aufgebaut werden sollen. Es ist zu hoffen, daß die Erfahrungen dreier Kriegsjahre denn doch nicht ungenützt bleiben und die weiteren Verfügungen der Regierung zweckentsprechende sein werden. (…) Die Erfahrungen auf dem Gemüsemarkte haben schlagend bewiesen, daß behördlicher Zwang, wie Höchstpreisfestsetzung, Transportbehinderungen durch den Zwang, Transportbescheinigungen zur Durchführung der Transporte haben zu müssen, höchst gefährliche Maßnahmen sind, die nur eine Verödung der Märkte, nicht aber eine Verbesserung der Approvisionierung herbeiführen können. Man versuche es doch, den Gemüsemarkt von allen Zwangsmaßregeln zu befreien und nur Marktkontrollen zu belassen. Dann werden sicher die Gemüse wieder auf dem Wiener Markte erscheinen und ein entsprechendes Angebot wird Preisexzesse verhindern.