VW-Abgasskandal: Teilerfolg für Geschädigte

Volkswagen - CO2
Volkswagen - CO2APA/dpa/Julian Stratenschulte
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Ein Rechtsschutzersuchen der Konsumentenschützer bei der Oberstaatsanwaltschaft wegen der langen Untätigkeit der WKStA brachte einen Erfolg. Die Verjährungsgefahr der Schadensersatzansprüche ist gebannt.

Der VW-Diesel-Skandal platzte im Herbst 2015. Die Strafanzeige des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Volkswagen AG liegt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seit Juli 2016 vor. Mittlerweile haben sich mit Unterstützung des VKI rund 4.500 Teilnehmer am Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, die sich von VW wegen der Betrugssoftware geschädigt fühlen.

Die WKStA blieb aber weitgehend untätig, führte selbst keine Ermittlungen, sondern ersuchte im November 2016 die Staatsanwaltschaft Braunschweig, das Strafverfahren zu „übernehmen.“ Das Strafverfahren in Österreich wurde mit der Übernahme unterbrochen und stand still. In Deutschland gibt es aber keine Möglichkeit Unternehmen – also VW selbst – strafgerichtlich zu verfolgen. In Österreich ist das allerdings seit Inkrafttreten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) 2005 möglich.

Aufgrund der langen Untätigkeit der WKStA reichte der VKI Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) ein. Diese zeigt anscheinend Wirkung. Denn die WKStA führte das Strafverfahren – trotz eindeutiger Verdachtslage – nur gegen „unbekannte Täter“. Das änderte sich: jetzt wird ein Ermittlungsverfahren gegen die VW AG nach dem VbVG geführt. Das hat unter anderem zur Folge, dass angemeldete Schadenersatzansprüche der am Strafverfahren beteiligten Geschädigten nicht verjähren können.

„Die aufgenommene Ermittlungstätigkeit gegen VW ist auch für die im Strafverfahren angeschlossenen Teilnehmer von großer Bedeutung. Denn nun besteht keine Verjährungsgefahr mehr für ihre Schadenersatzansprüche“, zeigt sich Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen im Bereich Recht des VKI, zufrieden. „Damit ist die sich aufdrängende Strategie von VW durchkreuzt, dass durch Zeitablauf Ansprüche verjähren.“

(red.)

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