Bisher war das Interesse zur Teilnahme an der Wahl am 15. Oktober aus dem Ausland eher gering. Wer teilnehmen will, muss zudem am Wahltag 16 Jahre alt sein.
Auslandsösterreicher, die an der Nationalratswahl am 15. Oktober teilnehmen wollen, müssen nicht nur am Wahltag 16 Jahre alt sein, sondern auch spätestens am 24. August in der Wählerevidenz stehen. Für den Antrag darauf bei der zuständigen Gemeinde wird es also langsam Zeit. Bisher war das Interesse zur Teilnahme aus dem Ausland eher gering.
Die verschobene wiederholte Bundespräsidenten-Stichwahl im Dezember 2016 hat zwar ziemlich viele Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland zur Registrierung in der Wählerevidenz veranlasst. Ihre Zahl stieg um ein Drittel auf rund 56.500. Aber theoretisch dürften zwischen 350.000 und 400.000 - genaue Zahlen gibt es nicht - weiter in der Heimat mitbestimmen. Wahlberechtigt (weil in der Wählerevidenz eingetragen) davon war nur ein Sechstel bis ein Siebentel.
Wer sich für die Bundespräsidentenwahl frisch registrieren ließ, ist auch bei der Nationalratswahl stimmberechtigt; die Eintragung gilt für zehn Jahre und für alle Bundeswahlen. Das Eintragungsformular ausfüllen müssen deshalb jetzt auch jene Auslandsösterreicher, bei denen die Zehn-Jahres-Frist abläuft. Von der drohenden Streichung müssen sie spätestens drei Monate davor verständigt werden.
Geburtsurkunde oder Meldezettel
Das Formular für die Eintragung in die Wählerevidenz ist bei jeder österreichischen Gemeinde, bei Vertretungsbehörden im Ausland und auf der Homepage des Innenministeriums erhältlich. Der ausgefüllte Antrag muss der betreffenden Gemeinde per Post, Fax oder E-Mail (eingescannt) übermittelt werden - und dazu die Kopie eines Dokuments, das glaubhaft macht, dass die gewählte Gemeinde die richtige ist. Das kann z.B. die Geburtsurkunde oder der letzte österreichische Meldezettel sein. Fragen zum Anknüpfungspunkt beantwortet die Wahl-Hotline des Innenministeriums unter 0043/1/53126/2700.
Gleich mit dem Wählerevidenz-Antrag kann ein "Wahlkarten-Abo" bestellt werden. Aus dem Ausland kann nur per Briefwahl gewählt werden. Wer ein Abo hat, bekommt die Unterlagen ab Mitte September automatisch zugesandt. Andernfalls muss die Wahlkarte extra beantragt werden. Dies ist bereits seit Ausschreibung der Wahl Mitte Juli möglich. Auch in Österreich lebende Wahlberechtigte, die die Briefwahl nützen wollen, können schon die Wahlkarte bei der Gemeinde anfordern.
>>> Übersicht: Landeswahlbehörden in Österreich
(APA)