(K)eine Kürzung: Wie die Länder mit dem Pflegegeld umgehen

Symbolbild: Eine Patientin
Symbolbild: Eine Patientin APA/BARBARA GINDL
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Mancherorts wird die Mindestsicherung gekürzt, woanders hingegen nicht. Aus Tirol kommt der Ruf nach einer einheitlichen Regelung.

Die Bundesländer gehen mit dem gleichzeitigen Bezug von Mindestsicherung und Pflegegeld höchst unterschiedlich um. Mancherorts wird die Mindestsicherung gekürzt, woanders hingegen nicht, wie ein Rundruf ergeben hat. Aus Tirol kommt der Ruf nach einer einheitlichen Regelung. Niederösterreich hat erst kürzlich eine Änderung angekündigt.

In Niederösterreich soll künftig die Mindestsicherung beim Bezug von Pflegegeld nicht mehr gekürzt werden. Für Diskussionen hatte dort der Fall einer Mutter gesorgt, die ihre 14-jährige behinderte Tochter zu Hause pflegt und deshalb nur mehr die halbe Mindestsicherung bekam. Hintergrund ist, dass in solchen Fällen ein Teil des Pflegegeldes dem pflegenden Angehörigen als Einkommen angerechnet wird. Die niederösterreichische Landesregierung will nun klarstellen, dass Pflegegeld im Rahmen der Mindestsicherung nicht zum Einkommen zählt, wenn Pflegeleistungen für einen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt erbracht werden.

In Tirol gebe noch keine konkreten Pläne zu einer Anpassung, hieß es seitens des Landes. Der "Gesprächsprozess hinsichtlich einer geänderten Berechnung der Mindestsicherung bei gleichzeitigem Bezug von Pflegegeld" sei jedoch bereits gestartet, teilte das Büro der zuständigen Soziallandesrätin Christine Baur (Grüne) mit. Eine einheitliche Regelung erachtete man jedenfalls als sinnvoll, denn "auch künftig ist es wichtig, dass die Bundesländer sich diesem wichtigen Thema gemeinsam annehmen".

In Kärnten möchte die zuständige Referentin, Landeshauptmann-Stellvertreterin Beate Prettner (SPÖ), auch einen Vorstoß wie in Niederösterreich unternehmen, versicherte ihr Büroleiter Gerald Schallegger. Man müsse das Thema aber erst auf Koalitionsebene diskutieren. "Derzeit ist es so, dass es Uneinigkeiten zwischen dem Referat und der ÖVP in Hinblick auf eine von der ÖVP verlangte Deckelung der Leistungen gibt. Diese Frage trennt inhaltlich, und damit ist eine Novelle der Mindestsicherung momentan nicht umsetzbar", so Schallegger. Im Büro Prettner sei man, was das angeht, aber "guten Mutes" zu einer Lösung zu kommen: "Es hat bereits einige Themen gegeben, die länger diskutiert und die aber trotzdem gelöst wurden."

In Vorarlberg ist eine ähnliche Regelung wie in Niederösterreich derzeit nicht geplant, hieß es aus dem Büro des Vorarlberger Landeshauptmanns Markus Wallner (ÖVP). Im Burgenland, Oberösterreich und der Steiermark wiederum wird das Pflegegeld ohnehin nicht auf die Mindestsicherung angerechnet. Lediglich wenn das Pflegegeld für Angehörige bezogen wird, werde kontrolliert, ob es auch tatsächlich für die Pflege ausgegeben wird, hieß es aus dem oberösterreichischen Sozialressort. Härtefälle seien keine bekannt.

In der Steiermark wird das Pflegegeld nur in Ausnahmefällen zum Einkommen gerechnet, wie es aus dem Büro der zuständigen Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) verlautete. Im Übrigen unterstütze man die Position von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ), der vergangene Woche an die Länder appelliert hatte, das Pflegegeld beim Bezug der Mindestsicherung nicht mehr zu kürzen.

In Wien soll das Thema im Rahmen der Reform der Mindestsicherung, die im Herbst beschlossen werden soll, behandelt werden. "Aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs müssen wir das Pflegegeld bei der Mindestsicherung anrechnen", hieß es aus dem Büro von Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ). "Im Zuge der Novellierung der Mindestsicherung werden wir uns dieses Problem aber auch anschauen."

In Salzburg will sich Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne) die Materie zunächst genau ansehen. "Ich bin wie schon beim Thema Pflegeregress kein Fan von Schnellschussaktionen." Er sei grundsätzlich offen für konstruktive Gespräche mit dem Bund, im Moment handle es sich aber eher um Forderungen des Bundes, die für die Länder Mehrfachbelastungen bedeuten. "Ich möchte darum keine Versprechen machen, bevor nicht alle am Tisch gesessen sind."

(APA)

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