Novomatic in der Pflicht – Geld an Spieler zurück

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Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs bringt den Konzern und seinen Eigentümer, Johann Graf, unter Zugzwang: Automaten im Prater seien illegal gewesen, so der OGH. Spieler können Verluste zurückfordern.

Wien. Der Glücksspielkonzern Novomatic und sein ehemaliger Geschäftspartner Thomas Sochowsky, inzwischen vehementer Kämpfer gegen Glücksspielautomaten: Das ist eine (fast) unendliche Geschichte, die viele Gerichte beschäftigt. Jetzt war in einem seit 2013 laufenden Verfahren der Oberste Gerichtshof (OGH) am Wort. Und die Höchstrichter haben der Novomatic eine empfindliche Niederlage zugefügt. Sie sind nämlich in ihrem nun zugestellten Urteil vom 29. Mai der Meinung, dass die Automaten der Novomatic im Wiener Prater illegal gewesen seien, weil sie mehr Einsatz und Gewinn ermöglicht hätten, als das Kleine Glücksspiel erlaubt habe.

Konkret muss die Novomatic nun einem von Sochowsky vertretenen Spieler jene 107.000 Euro zurückzahlen, die er verzockt hatte. Aber nicht nur das: Da das Urteil des OGH rechtskräftig ist, haben nun auch andere Spieler die Möglichkeit, die Rückerstattung bis Ende 2014 verlorenen Geldes zu fordern. „Der Verlierer kann die bezahlte Spielschuld zurückfordern“, so der OGH in seinem Urteil. Seit 2015 ist das Automatenspiel in Wien generell verboten.

Angefangen hat alles beim Landesgericht Wiener Neustadt, das in erster Instanz geurteilt hatte, dass die Grenzen des Kleinen Glücksspiels (50 Cent Einsatz, 20 Euro Gewinn) überschritten wurden und dem Kläger 107.000 Euro samt Zinsen zustehen. Das Oberlandesgericht Wien als zweite Instanz meinte hingegen, es lägen rechtskräftige Konzessionen für die Automaten vor, daher seien die Spiele nicht illegal gewesen, auch wenn die Einsatzgrenzen überschritten wurden. Das OLG gab also der Novomatic recht.

Auch Graf in der Pflicht?

Diese Auffassung hat nun der OGH zurückgewiesen, weil nicht die konkreten Gerätetypen genehmigt waren. Die in Wien zuständige Magistratsabteilung (MA 36) hatte Novomatic nur allgemein den Betrieb einer bestimmten Zahl von Münzspielautomaten genehmigt, ohne festzulegen, welche Geräte gemeint waren. Der OGH sieht aber nicht nur die Novomatic-Tochter Admiral Prater Casinos als Betreiber der Glücksspielgeräte in der Verantwortung, sondern auch die Novomatic selbst und Johann Graf als Alleineigentümer des Konzerns.

Das Erstgericht müsse nun den Vorwurf der Kläger prüfen, dass die Novomatic und Graf vorsätzlich an den Verstößen beteiligt waren und die Strategie der Admiral Prater Casinos bestimmt haben. „Wenn bewiesen werden kann, dass diese beiden vorsätzlich am illegalen Glücksspiel beteiligt waren, haften sie auch“, sagt Anwalt Peter Ozlberger, der im Namen von Sochowsky die Klage eingebracht hat.

Die Novomatic reagierte in einer ersten Stellungnahme scharf. Es handle sich auf erste Einschätzung um eine „Einzelfallentscheidung“, die von den bisherigen OGH-Entscheidungen abweiche. Aus Sicht der Novomatic hätten alle Glücksspielgeräte und Spielprogramme dem Glücksspielgesetz entsprochen, sie seien mehrfach von der Stadt Wien geprüft und genehmigt worden, hieß es in einer Stellungnahme. Der Wiener Spielapparatebeirat habe sämtliche Spielvarianten genehmigt und laufend überprüft. „Seitens Novomatic wird das Urteil deshalb als Kritik am Wiener Behördenverfahren gesehen.“

Der Konzern behält sich weitere rechtliche Schritte vor. So könnte man sich an der Stadt Wien schadlos halten oder auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anrufen, weil das Urteil gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoße. Diese Überlegungen werde Novomatic auch in anhängigen Verfahren einbringen. Dem hält Anwalt Ozlberger entgegen, dass auch ein zweiter Senat im OGH in einem anderen Fall sich der Argumentation des vorliegenden Urteils angeschlossen habe. Es handle sich daher nicht um eine Einzelfallentscheidung. (APA/eid)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.08.2017)

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