Der von der FPÖ übermittelte Datensatz wurde den zuständigen Stellen in den Ländern weitergegeben. Ein Gutachten wurde zur Frage des Wahlrechts in Auftrag gegeben.
Das Innenministerium ist in Sachen möglicher türkischer Doppelstaatsbürgerschaften schon aktiv geworden: Der von der FPÖ übermittelte Datensatz wurde den für Staatsbürgerschafts-zuständigen Ländern weitergegeben. Zur Frage des Wahlrechts wurde angesichts des "absehbaren Vorbringens der FPÖ" schon ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wird demnächst vorliegen, sagte ein Sprecher am Freitag.
Staatsbürgerschaftsangelegenheiten fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer, das Innenministerium hat keine gesetzliche Kompetenz - kann also nicht entscheiden, ob eine Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt oder nicht. Aber das Ministerium hat den ihr von der FPÖ übergebenen Datensatz (nach Wohnsitzdaten) geordnet und den Landesregierungen übermittelt verteilt. Bei ihnen laufen jetzt die sogenannten Feststellungsverfahren, in denen geklärt wird, ob Doppelstaatsbürgerschaften vorliegen und die Betreffenden somit die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren.
FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat behauptet, dass es 20.000 "Scheinstaatsbürger" gebe. Und er hat verlangt, dass diese von der Nationalratswahl ausgeschlossen werden.
Wahlberechtigt sind laut Nationalratswahlordnung alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens am 15. Oktober 16 Jahre alt werden. Die Frage ist allerdings, wann die Staatsbürgerschaft gegeben sein muss. Dies soll Gerhard Strejcek vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien in seinem Gutachten klären. Der Verdacht auf "Scheinstaatsbürgerschaft" allein kann freilich nicht reichen: Denn derzeit haben die Betreffenden die österreichische Staatsbürgerschaft und solange ihnen diese nicht - vom zuständigen Bundesland - aberkannt wird, haben sie laut Nationalratswahlordnung auch ein Wahlrecht.
(APA)