Verfahrensanwalt: Befragungen „sicher nicht menschenverachtend“. Wohl aber plädiert man für eine Änderung der Verfahrensregeln
Wien. In den vergangenen Tagen ist heftige Kritik am Untersuchungsausschuss geübt worden. ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf hatte etwa von einem „menschenverachtenden Umgang“ mit den Zeugen gesprochen. Josef Weixelbaum, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer, sagte, Auskunftspersonen würden Gefahr laufen, in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise behandelt zu werden.
Dem widerspricht Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann, dessen Aufgabe es ist, die Rechte von Zeugen im U-Ausschuss zu wahren. Die Fragen seien durchaus pointiert gewesen, Abgeordnete würden anders fragen als Richter. Aber: Das müsse man aushalten, es sei auch kein Zeuge hilflos dort gesessen. Und, so Hoffmann: „Menschenverachtend war das mit Sicherheit nicht.“
Wohl aber plädiert Hoffmann für eine Änderung der Verfahrensregeln: Vorsitzender oder Verfahrensanwalt sollten mehr Rechte haben – etwa eine Frage, die nicht zum Thema gehört, nicht zuzulassen oder einem Abgeordneten das Wort zu entziehen. Dies könne helfen, die Rechte von Auskunftspersonen besser zu schützen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 5. Dezember 2009)