Hofburg-Wahl: Gegen 250 Beschuldigte wird noch ermittelt

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Teilweise sichtet die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bereits Beweisergebnisse und arbeitet an den Vorhabensberichten.

Die aus der Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl erwachsenen Ermittlungen sind zu einzelnen Faktenkomplexen, aber noch nicht komplett abgeschlossen. Teilweise ermittelt die zentral zuständige Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft noch, sichtet aber auch schon Beweisergebnisse und arbeitet an den Vorhabensberichten.

Wann diese vorliegen werden, konnte eine Sprecherin am Dienstag noch nicht beantworten. Denn es handle sich um ein umfangreiches und komplexes Verfahren. Die WKStA arbeite jedenfalls intensiv an der Vorbereitung der Berichte, die Causa ist berichtspflichtig.

Ermittelt wird gegen rund 250 Beschuldigte und ca. 20 Wahlbehörden. Die WKStA prüft insgesamt den Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt (Par. 302 StGB) und den Vorwurf der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt (Par. 311 StGB). Gegen einen Beschuldigten wird auch wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses (Par. 310), gegen einen weiteren Beschuldigten auch wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage (Par. 288) und gegen zwei Beschuldigte auch wegen des Verdachts der Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung (Par. 263) ermittelt.

(APA)

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