Eine Eliminierung vermuteter illegaler Doppelstaatsbürger über Massenlisten ist nicht zulässig. Es ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Experte Strejcek widerspricht der FPÖ: Willkürlicher Ausschluss „wäre der viel größere Schaden“.
Wien. Die FPÖ verlangt, dass die Behörden rund 20.000 Türken, bei denen vermutet wird, dass sie illegal auch die österreichische Staatsbürgerschaften haben, aus den Wählerverzeichnissen für die Nationalratswahl streichen. Damit könnte sich das Innenministerium aber, wie „Presse“-Nachfragen zeigen, ein Eigentor schießen. Fragen und Antworten zu dem heiklen Thema.
1 Was ist der Anlass der Debatte, nun illegale Austrotürken von der Wahl auszuschließen?
Die FPÖ sieht Datensätze als Indiz dafür, dass rund 20.000 eingebürgerte Österreicher weiter illegal die türkische Staatsbürgerschaft besitzen. Die Datenliste wurde den Behörden übermittelt. Die FPÖ verlangt, dass diese 20.000 Austrotürken aus den Wählerverzeichnissen für die Wahl am 15. Oktober genommen werden. Das lehnt Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) unter Berufung auf ein eigens eingeholtes Gutachten des Wiener Universitätsprofessors Gerhard Strejcek, Staats- und Verwaltungsrechtler und Experte für diese Wahlrechtsfragen, ab. Dieser verwahrt sich gegen die FPÖ-Angriffe. Denn er habe die Fragen „politisch völlig neutral“ beantwortet: „Mir geht's rein um die rechtliche Beurteilung.“