FPÖ entsendet Hübner in die Bundeswahlbehörde

Aufnahme aus dem Jahr 2011, Johannes Hübner und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache
Aufnahme aus dem Jahr 2011, Johannes Hübner und FPÖ-Chef Heinz-Christian StracheAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Der Freiheitliche hatte zuletzt wegen Antisemitismus-Vorwürfen Schlagzeilen gemacht und auf eine neuerliche Kandidatur bei der Nationalratswahl verzichtet.

Die FPÖ hat den umstrittenen Abgeordneten Johannes Hübner - der nach Antisemitismus-Vorwürfen auf eine neuerliche Kandidatur verzichtet hat - in die Bundeswahlbehörde entsandt. Diese wird aus Anlass der bevorstehenden Wahl neu gebildet. Die Zusammensetzung wurde vom Ministerrat per Rundlauf genehmigt, am Montag tritt die oberste Wahlbehörde zur Konstituierenden Sitzung zusammen.

Vorsitzer und Bundeswahlleiter ist laut Nationalratswahlordnung Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP). Er hat drei Stellvertreter, alle aus der Abteilung Recht: Sektionschef Mathias Vogl sowie von der Abteilung Wahlangelegenheiten den Leiter Robert Stein und den stellvertretende Leiter Gregor Wenda.

SPÖ entsendet Niedermühbichler, ÖVP Köstinger

Die im Nationalrat vertretenen wahlwerbenden Parteien nominieren - nach ihrer Stärke bei der Wahl 2013 - Beisitzer. Die SPÖ entsandte Bundesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler, Raphael Sternfeld (Außenpolitischer Berater des Verteidigungsministers), den Vize-Klubdirektor Peter Pointner sowie Klubsekretärin Monika Juch. Die ÖVP-Mitglieder sind Generalsekretärin Elisabeth Köstinger, der langjährige Klubdirektor Werner Zögernitz, Rechtsanwalt Karl Schön und der Politische Direktor der ÖVP, Gernot Maier.

Die FPÖ nominierte neben Hübner Klubdirektor Norbert Nemeth und den Klubreferenten Heimo Probst. Die beiden Generalsekretäre Herbert Kickl und Harald Vilimsky fungieren nur als Stellvertreter. Für die Grünen sitzt hingegen Bundesgeschäftsführer Robert Luschnik in der Bundeswahlbehörde, ebenso die Abgeordnete Sigrid Maurer. Die NEOS vertritt Klubreferent Karl-Arthur Arlamovsky.

Die beiden - in der NRWO vorgeschriebenen - Richter sind die Wiener OLG-Vizepräsidentin Gabriele Fink-Hopf sowie Meinrad Handstanger vom Verwaltungsgerichtshof.

Vertrauenspersonen von KPÖ und Co.

Nicht im Nationalrat vertretene Kandidaten dürfen Vertrauenspersonen entsenden. Davon Gebrauch gemacht haben die KPÖ (Ingram Riss), die Christliche Partei Österreichs (Gernot Steier), "Für Österreich, Zuwanderungsstopp, Grenzschutz, Neutralität, EU-Austritt" (Robert Marschall) und die Freie Liste Österreich (Dietmar Schmittner).

Die Bundeswahlbehörde hat bei allen bundesweiten Wahlen die Oberaufsicht über alle anderen Wahlbehörden. Treffen sie rechtswidrige Entscheidungen und Verfügungen, kann die Bundeswahlbehörde diese aufheben oder abändern - ausgenommen Entscheidungen im Verfahren zur Richtigstellung der Wählerverzeichnisse.

(APA)

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