Der Kampf gegen Doping wird schärfer: Doping-Fälle mit Schaden von mehr als 100 Euro werden künftig als strenger Betrug geahndet. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Der Nationalrat hat am Donnerstag die lange diskutierte neue strafrechtliche Regelung zum Doping beschlossen. Damit wird klargestellt, dass Doping ab einem Schaden von mehr als 100 Euro als schwerer Betrug geahndet wird. Dies war Teil des - einstimmig angenommenen - Änderungspakets, das auch die neue Opfer-Information und schärfere Maßnahmen gegen Drogen in den Haftanstalten enthält.
Der Paragraph 147 Strafgesetzbuch, der für schweren Betrug eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, wird erweitert. Auch "wer einen Betrug mit mehr als geringem Schaden begeht, indem er über die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode nach der Anlage der Anti-Doping-Konvention, BGBl. Nr. 451/1991, zu Zwecken des Dopings im Sport täuscht" ist so zu bestrafen.
Bisher konnten nur Personen, die Dopingmittel organisieren, strafrechtlich verfolgt werden. Sportlern, die dopen, drohten "lediglich" Sperren.
Dopen allein noch kein Betrug
Als Betrüger strafbar machen sich aber nur Doper, bei denen die besonderen Tatbestandsmerkmale des Betruges - Vorsatz der Bereicherung, der Täuschung und der Vermögensschädigung - vorliegen. Dopen allein ist also noch kein Betrug, und der Eigenkonsum ist weiterhin nach dem Sportrecht zu ahnen, betonte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP). Aber es sei "wichtig, dass wir ehrliche Sportler vor den unehrlichen schützen".
"Zu Recht" werde diese Klarstellung beschlossen, zeigte sich auch ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer überzeugt. Eine eigene Doping-Bestimmung im Strafrecht sei sinnvoll, weil Profisportler, die dopen, nicht nur sich unrechtmäßig bereichern und ihre Mitbewerber täuschen, sondern auch die Sponsoren, die Öffentlichkeit und die Sportveranstalter. "Es geht nicht darum, Sportler zu kriminalisieren, sondern sie zu schützen, vor unlauterem Wettbewerb und gesundheitlichen Gefahren", versicherte ÖVP-Abg. Anna Franz.
Seitens der SPÖ betonte Peter Wittmann, dass durch die neue Bestimmung keine neue Strafbarkeit geschaffen wird. Eine Verurteilung für schweren Betrug drohe weiterhin nur, wenn Bereicherungs- und Täuschungsvorsatz vorliegen. Neu sei nur, dass die Strafbarkeit schon ab der Geringfügigkeitsgrenze von 100 Euro entsteht. Dies sei nötig, weil "der Sport sauber bleiben soll". Auch Martin Strutz vom BZÖ begrüßte die Neuregelung. Doping-Fälle seien nicht nur finanzieller Betrug am Sport, sondern würden ganze Sportarten - wie z.B. Radfahren - in Misskredit ziehen.