Burgenland-Kommunalwahl: "Nazikeller"-Gemeinderat auf ÖVP-Liste

Nach der Aufregung um seinen Auftritt in einem Ulrich-Seidl-Film legte ein ÖVP-Gemeinderat sein Mandat nieder. Nun kandidierte er wieder - und zieht sich abermals zurück.

Das Auftreten von zwei ehemaligen ÖVP-Gemeinderäten zwischen Nazi-Devotionalien in einem Film von Ulrich Seidl sorgte vor knapp drei Jahren für Aufregung im Burgenland. Die beiden Betroffenen legten damals ihr Gemeinderatsmandat zurück. Nun scheine einer der beiden auf einem ÖVP-Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl auf Platz 24 auf, berichtete der ORF Burgenland am Freitag.

ÖVP-Landesgeschäftsführer Christoph Wolf teilte dazu in einer Stellungnahme mit, dass der Betroffene erklärt habe, sich aufgrund der neuerlichen Diskussion aus dem Gemeinderatswahlkampf zurückzuziehen und auf eine Mandatsannahme zu verzichten. "Damit ist die Sache auch für uns erledigt", so Wolf.

Laut dem Landesgeschäftsführer obliege die Verantwortung der Wahlvorschläge auf Gemeindeebene dem jeweiligen Zustellungsbevollmächtigten auf Gemeindeebene bzw. dem ÖVP-Gemeindeparteiobmann. Die Zeit des Nationalsozialismus sei eine der dunkelsten Stunden österreichischer Geschichte. "Von diesem Gedankengut distanzieren wir uns jederzeit klar und vehement", so Wolf.

Sozialistische Jugend: "Unentschuldbar"

Die Landesvorsitzende der Sozialistischen Jugend Burgenland, Silvia Czech, forderte unterdessen Konsequenzen seitens der ÖVP. "Zuerst zurücktreten, um dann erneut zu kandidieren", könne nicht geduldet werden. Es sei unentschuldbar, dass ein Bürgermeister so etwas überhaupt zulasse, meinte Czech.

2014 waren die beiden Ex-Gemeinderäte nach Bekanntwerden der "Nazikeller"-Affäre freiwillig aus der Partei ausgeschieden. Die Angelegenheit sei damit für die Volkspartei beendet, hatte der damalige ÖVP-Landesparteiobmann Franz Steindl dazu erklärt.

Die Affäre hatte Erhebungen der Staatsanwaltschaft gegen alle fünf an der Filmszene Beteiligten nach sich gezogen. In vier Fällen wurde das Verfahren eingestellt. Lediglich der Kellerbesitzer musste sich vor Gericht verantworten.

(APA)

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