Gleiches (Arbeits-)Recht für alle?

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ÖVP–Chef Kurz will Arbeiter und Angestellte gleichstellen. Doch das wird nicht einfach: Die beiden Gruppierungen haben unterschiedliche Regeln, etwa bei Kündigungsfristen und Berufsunfähigkeit.

Wien. Wenn Fußballer am Werk sind, dann müsse man differenzieren: Ein Spielmacher, der vor dem Pass denkt, sei ein Angestellter. Ein Verteidiger, der nur die Bälle wegschlägt, ein Arbeiter. So lautete eine unter Juristen lang mit Augenzwinkern verbreitete Theorie. Inzwischen hat der Oberste Gerichtshof klargestellt, dass alle Fußballer Arbeiter sind. Doch das Beispiel zeigt trotzdem, wie kurios die Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten heutzutage anmutet. Auch ÖVP-Chef Sebastian Kurz will nun, wie er in seinem Wahlprogramm ankündigt, Arbeiter und Angestellte gleichstellen. Die Idee wird seit Jahrzehnten politisch diskutiert, doch nie kam es zur Gleichstellung. Doch worin liegen die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema.

1 Warum wird überhaupt zwischen Arbeitern und Angestellten differenziert?

Ein Pilot ist laut Judikatur Angestellter, ein Lokführer Arbeiter. Ein Croupier, der nur die Jetons wegräumt, ist Arbeiter. Wacht er aber über den Roulettetisch, ist er Angestellter. Die Differenzierungen gehen auf die Schaffung des Angestelltengesetzes im Jahr 1921 und das damals noch verstärkt herrschende Standesdenken zurück. Wer geistig arbeitet, sollte als Angestellter Privilegien haben, die der körperlich werkende Arbeiter nicht hat.

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