Eine interne Kommission des Bundesheeres hat die anonymen Vorwürfe nach dem Tod eines Gardesoldaten untersucht – und ein erstes Fazit gezogen.
Nach dem Tod eines Soldaten bei einem Marsch am 3. August in Niederösterreich waren Vorwürfe laut geworden, wonach Vorgesetzte geäußerte Klagen von Rekruten ignoriert hätten. Eine interne Untersuchungskommission des Bundesheeres hat diese Vorwürfe untersucht und kommt in einem vorläufigen Bericht nun zu dem Schluss: Diese anonymen Anschuldigungen würden „jeglicher Grundlage“ entbehren.
So seien begleitende Maßnahmen wie Adjustierungserleichterungen, keinerlei Zeitlimit, Marschpausen, Ausrichtung des Marschtempos nach dem Langsamsten, ausreichende Versorgung mit Flüssigkeit oder Abnahme der Ausrüstung ebenso umfassend, zeitgerecht und richtig angewendet worden wie die Rettungskette und „alle getroffenen Maßnahmen der Sanitätsversorgung“, urteilte die Kommission. Auch bei der Alarmierung des Notfallsanitäters sowie des Notarztes hätte es keine Verfehlungen gegeben. Behauptungen, dass bereits beim Marsch eines anderen Zuges am Tag davor mehr als 20 Rekruten bewusstlos geworden seien, hätten sich als haltlos erwiesen. Ebenso der Vorwurf, dass bei den Befragungen der Rekruten durch die Kommission deren direkte Vorgesetzte dabei gewesen seien, hieß es in einer Aussendung des Verteidigungsministeriums am Freitag.
Der 19-jährige Soldat der Garde war nach einem Fußmarsch in Horn gestorben. Todesursache war laut vorläufigem Obduktionsergebnis eine Überhitzung des Körpers. Bei einer Blutuntersuchung des verstorbenen Rekruten wurde ein akuter Infekt festgestellt, der zu einer Sepsis geführt hat.
Die Untersuchungskommission unter der Leitung von Brigadier Hans Rathgeb, Präsident des Landesgerichts Salzburg, hat dazu die am Marsch sowie an der Rettungskette beteiligten Personen sowie die verantwortlichen Kommandanten aller Ebenen befragt. Außerdem wurden weitere Ermittlungen unternommen. Sämtliche Ergebnisse werden im Abschlussbericht zusammengefasst. Dieser steht noch aus, weil das medizinische Sachverständigengutachten noch nicht vorliegt, hieß es.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Abgesehen von der Untersuchungskommission setzte das Bundesheer noch eine Sonderkommission unter Leitung des ehemaligen Kommandanten des Streitkräfteführungskommandos, Generalleutnant Günter Höfler ein, um alle relevanten Ausbildungsvorschriften auf Defizite abzuklopfen und zu eruieren, wo es Verbesserungsbedarf gibt. Unabhängig davon ermittelt auch noch die Staatsanwaltschaft Krems wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen gegen unbekannt. Die Erhebungen laufen dort noch.
(APA/Red.)