Verbrauchsteuern: Kampf der Steuerhinterziehung

(c) Michaela Bruckberger
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Der Nationalrat hat die Umsetzung eines EU-weiten computerbasierten Kontrollsystems für den Handel mit Tabak- und anderen Waren beschlossen.

WIEN. Die Europäische Union sagt der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern – ihnen unterliegen Alkohol und alkoholische Getränke, Tabakwaren und Treibstoffe – den Kampf an. Unter dem Eindruck einer wachsenden Zahl von Betrugsfällen hat sie die Einführung eines EDV-gestützten Kontrollsystems beschlossen, mit dem der Handel mit diesen Waren auf Unternehmerebene besser überwacht werden soll. In seiner letzten Sitzung dieses Jahres hat der Nationalrat vorige Woche mit dem Abgabenänderungsgesetz 2009 unter anderem die Voraussetzungen für dieses Kontrollsystem geschaffen. Es wird beginnend mit 1. April 2010 wirksam.

Steuer wird ausgesetzt

Es gab schon kreativere und deutlicher sprechende Abkürzungen als „EMCS“: Das steht für Excise Movement and Control System, auf Deutsch „System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren“. Es unterstützt die schon länger bestehende Möglichkeit, verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Aussetzung der Steuer über die Grenzen der Mitgliedstaaten zu transportieren. Die Steuer soll ja nach dem Bestimmungslandprinzip erst dann und an dem Ort fällig werden, wo die Waren tatsächlich verbraucht werden – und nicht etwa in dem Land, in dem die Verbrauchsteuer besonders niedrig ist. Eine Ausnahme gilt lediglich für Private: Auf Reisen können sie für ihren Eigenbedarf verbrauchsteuerpflichtige Waren einkaufen, gleichgültig, wo sie diese verbrauchen.

Es gibt zwar Mindestsätze für die Steuern auf Bier, Wein, Most und Branntweine, auf Tabakwaren und auf Mineralölprodukte. Dennoch variiert die Verbrauchsteuerbelastung in den einzelnen Staaten stark: Während beispielsweise für Zigaretten in Bulgarien nur 50,94 Euro je tausend Stück fällig werden, sind es in Österreich 104,09 Euro, in Irland gar 260,52 Euro.

Elke Gawlig-Würzner, Senior Managerin bei Ernst & Young in Wien, erläutert im Gespräch mit der „Presse“ die Funktionsweise des Transports verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung: Unternehmen können bei den Zollämtern sogenannte Verbrauchsteuerlager anmelden; Bewegungen, die zwischen solchen Lagern stattfinden, unterliegen nicht der Verbrauchsteuer. Es wäre unpraktisch, müsste die Steuer entrichtet werden, wenn die Ware zum Beispiel in einem Konzern von Österreich nach Deutschland gebracht wird. „Erst wenn die Ware das Lager verlässt, tritt die Steuerpflicht ein“, sagt Gawlig-Würzner.

Um aber die vereinfachte Beförderung nutzen zu können, ist derzeit noch ein großer bürokratischer Aufwand mit Papieren notwendig, die hin- und hergeschickt werden. Papiere können nicht nur leicht verloren gehen, sondern auch manipuliert werden.

Elektronisches Begleitdokument

EMCS vereinfacht den Ablauf, indem das Begleitdokument künftig elektronisch und nicht mehr in Papierform übermittelt wird. Das hilft den Unternehmen, Verwaltungsaufwand zu sparen. Aus Sicht der EU-Kommission ist aber auch wichtig, dass die Daten der Wirtschaftsbeteiligten schon vor der Versendung der Waren geprüft werden, dass weiters eine rasche und sichere Rücksendung des Nachweises möglich ist, dass die Waren am Bestimmungsort angekommen sind – und dass die Beförderung „mittels Echtzeitdaten“ überwacht werden kann.

Das Finanzministerium hat den Entlastungseffekt in der Verwaltung von Unternehmen durch das Abgabenänderungsgesetz mit vergleichsweise bescheidenen zwei Millionen Euro jährlich beziffert, wobei die Hälfte davon allein auf die Vollziehung des Mineralölsteuergesetzes entfällt. „Bürger/innen sind davon nicht betroffen“, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetz. Man darf annehmen, dass die europäischen Steuerverwaltungen sich finanzielle Vorteile in größeren Dimensionen erhoffen, wenn sie mit dem neuen System den Steuerbetrug besser bekämpfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.12.2009)

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