Frauenquote in Aufsichtsräten

Ab 1. Jänner 2018 sind ab einer bestimmten Unternehmensgröße 30 Prozent Frauen und 30 Prozent Männer das Mindesterfordernis im Gremium.

Ab 2018 weht zunehmend frischer Wind in den Aufsichtsräten österreichischer Konzerne. Denn ab dem Jahreswechsel werden frei werdende Sitze zunehmend mit Frauen nachbesetzt. Grund dafür ist die neue gesetzlich vorgesehene Mindestquote von 30 Prozent, die freilich für Frauen und Männer gleichermaßen gilt. Die Regelung betrifft aber nur Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen.

Ein Konzern muss entweder börsennotiert sein oder ständig mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen. Ein zusätzliches Erfordernis sind ein Frauen- bzw. Männeranteil von mindestens 20 Prozent in der Belegschaft sowie mindestens sechs Kapitalvertreter im Aufsichtsrat. Kleinere Gremien unterliegen nicht der 30-Prozent-Quote.

Von den 20 ATX-Unternehmen erfüllt derzeit einzig die Vienna Insurance Group (VIG) bereits die neu vorgeschriebene Frauenquote, wie "Der Börsianer" kürzlich berichtete. Neun weitere im Austrian Traded Index notierte Konzerne, also fast die Hälfte, müssen die Quote erst gar nicht erfüllen, da deren Belegschaft keinen Frauenanteil von 20 Prozent aufweist - konkret betrifft das Andritz, Buwog, Flughafen Wien, Lenzing, RHI, SBO, Verbund, voestalpine und Wienerberger.

Neue Aufsichtsrätinnen brauchen etwa noch Post, Erste Group, Raiffeisen Bank International und Immofinanz, die die neu vorgeschriebene Quote allesamt erst zum Teil abbilden. Fünf weitere ATX-Firmen müssen die Erfüllung der Quote überhaupt erst angehen - conwert, OMV, Telekom Austria, Uniqa und Zumtobel. Bestehende Aufsichtsratsmandate laufen freilich ganz regulär aus. Die gesetzliche Quote regelt nur Neubestellungen.

(APA )

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