Auf der Suche nach der schweren Straftat

In Österreich gab es schon mehrere Entwürfe für die Datenspeicherung, mit teils kuriosen Ansätzen.

Wien (aich). Zwei Ministerinnen müssen darüber entscheiden, ob und wie die Vorratsdatenspeicherung funktioniert. Infrastrukturministerin Doris Bures obliegt es, über die Dauer der Speicherung der Verbindungsdaten zu entscheiden. Die EU schreibt nur vor, dass die Daten für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu zwei Jahren archiviert werden müssten. Bures hat sich bereits festgelegt, sie will die Mindestdauer von sechs Monaten erwählen. Die Begutachtungsfrist für ihren Entwurf endet am 15. Jänner 2010.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner muss aber noch entscheiden, bei welchen Straftaten die von den Telekommunikationsanbietern gesammelten Daten herauszugeben sind. Die EU verlangt die Herausgabe bei schweren Straftaten. Bandion-Ortner wollte sich bis jetzt nicht festlegen, wie sie den Begriff der schweren Straftat definieren wird.

Bigamisten und Fischer

Vom Tisch sein dürfte aber die von der Vorgängerregierung kreierte Definition. Der damals veröffentlichte Entwurf sah vor, dass bei allen mit mehr als einem Jahr Haft bedrohten Delikten eine Herausgabe der Daten erfolgen müsste. Die Folge wäre dann gewesen, dass auch schwere Verstöße gegen das Fischereigesetz oder Bigamie in die Bestimmung hineingefallen wären.

Realistischer scheint aus heutiger Sicht entweder eine Mindeststrafdrohung von drei Jahren oder gar eine von zehn Jahren. Überhaupt waltet die Politik bei dem Thema mittlerweile mit etwas mehr Sensibilität als noch vor einigen Jahren. Die Idee der Vorratsdatenspeicherung selbst war nach den 9/11-Anschlägen im Jahr 2001 populär geworden. Im Dezember 2005 verabschiedete das Europäische Parlament dann die Richtlinie. War Österreich zunächst noch für die Richtlinie, finden sich in der heutigen Regierung durchwegs Skeptiker. Während ÖVP-Innenministerin Maria Fekter und Justizministerin Claudia Bandion-Ortner für die Vorratsdatenspeicherung sind, zeigt sich Infrastrukturministerin Bures (SPÖ) betont kritisch. Bei der Präsentation ihres Entwurfs im November erklärte sie, man setze die Richtlinie nur um, weil man einer „millionenschweren Strafzahlung“ an die Union entgehen wolle. Ob es bei Nichtumsetzung wirklich zu einer derart horrenden Strafe komme, ist zwar fraglich. Klar ist aber, dass die EU bereits mit dem Säbelrasseln begonnen hat. Die Europäische Kommission brachte im Frühjahr Klage gegen Österreich beim Europäischen Gerichtshof ein.

Einmal musste sich der EuGH übrigens bereits mit der Vorratsdatenspeicherung befassen: Im heurigen Februar galt es aber, nur zu klären, ob die EU-Richtlinie formal korrekt erlassen wurde. Diese Frage wurde bejaht, die grundrechtlichen Probleme wurden bei dieser Entscheidung noch nicht erörtert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.12.2009)

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