Ungarn muss Flüchtlinge aufnehmen

Nein zur EU-Solidarität: Ungarns Premier, Orbán, mit seinem bulgarischen Kollegen, Borissow, an der bulgarisch-türkischen Grenze.
Nein zur EU-Solidarität: Ungarns Premier, Orbán, mit seinem bulgarischen Kollegen, Borissow, an der bulgarisch-türkischen Grenze.(c) APA/AFP/NIKOLAY DOYCHINOV
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Der Europäische Gerichtshof lehnte eine Klage Ungarns und der Slowakei gegen das EU-Flüchtlingsumverteilungsprogramm ab. Budapest schäumt und will den Spruch nicht anerkennen.

Brüssel. Ungarn und die Slowakei mussten in ihrer Blockadehaltung gegen eine gemeinsame EU-Flüchtlingspolitik einen Rückschlag einstecken: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Mittwoch, dass die beiden Länder sehr wohl verpflichtet seien, Flüchtlinge aus Italien und Griechenland aufzunehmen – und wies somit ihre Klage gegen das EU-Flüchtlingsumverteilungsprogramm ab.

Die vom Rat der EU beschlossene verbindliche Aufnahmequote sei rechtens, hieß es. Eine Umverteilung als vorübergehende Maßnahme sei zulässig und auch geeignet, um Griechenland und Italien zu entlasten. Sollten sich beide Länder und Polen (das ebenfalls die Aufnahme verweigert) nicht daran halten, drohe ein Vertragsverletzungsverfahren (und möglicherweise hohe Geldstrafen), machte gestern EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos deutlich. Ungarn etwa müsste 1294 Flüchtlinge aufnehmen.

Mangelnde Solidarität

Ausdrücklich kritisierten die EuGH-Richter die Weigerung, sich anderen EU-Ländern gegenüber solidarisch zu verhalten: „In diesem Zusammenhang weist der Gerichtshof darauf hin, dass sich die geringe Zahl der bisher aufgrund des angefochtenen Beschlusses vorgenommenen Umsiedlungen durch mehrere Faktoren erklären lässt, die der Rat zum Zeitpunkt des Erlasses dieses Beschlusses nicht vorhersehen konnte, darunter namentlich die mangelnde Kooperation bestimmter Staaten.“

Budapest und Bratislava blitzten auch mit ihrem Argument ab, dass das 2015 vom EU-Rat mehrheitlich beschlossene Umverteilungsprogramm nicht rechtens sei: Dafür wäre ein EU-Gesetz nötig gewesen, das von den nationalen Parlament abgesegnet hätte werden müssen. Dazu der EuGH: Der EU-Rat habe die Umverteilung sehr wohl beschließen dürfen. Der Vertrag von Lissabon ermächtige die EU-Organe in Notlagen zu entsprechenden vorläufigen Maßnahmen.

Die EU-Innenminister hatten am 22. September 2015 gegen den Widerstand Ungarns, Tschechiens, der Slowakei und Rumäniens die Umverteilung von 120.000 Asylbewerbern beschlossen. Sie sollten bis Ende September 2017 nach einem Quotensystem von Italien und Griechenland in andere Mitgliedstaaten gebracht werden. Die Aufnahmekontingente richten sich vor allem nach Wirtschaftskraft und Bevölkerungszahl. Bereits zuvor hatten sich eine Reihe von Mitgliedstaaten verpflichtet, 40.000 Flüchtlinge aufzunehmen.

Kurz vor Programmende sind die Ergebnisse aber ernüchternd: Bisher wurden erst 27.600 Flüchtlinge auf andere Mitgliedstaaten umverteilt worden – 8402 aus Italien und 19.243 aus Griechenland. Schuld an der deutlichen Verfehlung der Aufnahmeziele sind nicht nur die Verweigerer Polen, Ungarn und die Slowakei. Auch die meisten anderen EU-Staaten hinken weit hinter den Zielen hinterher. So hat Österreich bisher nur 15 der zugeteilten 1953 Asylbewerber aufgenommen, wobei die Regierung wegen der Ankunftszahlen vom Sommer 2015 einen Aufschub erwirkt hatte (der allerdings im Frühling abgelaufen ist). Zögerlich zeigten sich auch Bulgarien, Kroatien, Tschechien und Frankreich: Mit 4278 aufgenommenen Flüchtlingen ist Paris weit von seiner Quote (19.714) entfernt. Deutschland hat ebenfalls das Pensum nicht erfüllt: Es fehlen 19.684 Flüchtlinge, um das Kontingent von 27.536 Asylbewerbern zu erreichen.

Budapest jedenfalls bietet Brüssel weiter die Stirn: „Abstoßend und unverantwortlich“, nannte Außenminister Peter Szijjarto den Richterspruch: „Das Urteil untergräbt die Sicherheit und Zukunft Europas.“ Man werde juristisch alles unternehmen, um sicherzustellen, dass Ungarns Regierung das letzte Wort habe, wer ins Land komme. Das Urteil sei ein politischer Beschluss“. Die „wahre Schlacht“ gegen das Quotensystem beginne jetzt erst.

In Bratislava will man zwar das Urteil akzeptieren – aber: „Wir werden weiterhin sehr aktiv daran arbeiten, dass Solidarität, die Teil des EU-Lebens ist, anders geäußert wird als nur durch die erzwungene Aufnahme von Migranten aus anderen Ländern, die ohnehin nicht auf unserem Gebiet bleiben wollen“, sagte Premier Robert Fico.

Polen gab ebenfalls bekannt, dass man die Flüchtlingspolitik nicht ändern werde. Kämpferisch zeigte sich der tschechische Präsident Milos Zeman: „Wir würden eher auf EU-Subventionen verzichten, als Flüchtlinge ins Land zu lassen.“ (ag., basta.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.09.2017)

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