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ORF-Wahlduelle: Pilz-Klage hat kaum Chancen

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Peter Pilz will sich beschweren, weil er nicht zu den Zweierduellen im ORF eingeladen ist – und dann eine Millionenklage einbringen. Er wäre nicht der Erste, der damit abblitzt.

Peter Pilz fühlt sich vom ORF schlecht behandelt. Besser gesagt boykottiert. Denn der Spitzenkandidat der Liste Pilz ist vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwar zur „Diskussion der nicht im Parlament vertretenen wahlwerbenden Gruppen“ (17. 9., 11.05 Uhr, ORF2) eingeladen, nicht aber zu den Wahlduellen der Parteichefs der Parlamentsparteien. (Diese starten am 19. 9., 20.15 Uhr, in ORF2 mit der Konfrontation zwischen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und der Grünen Ulrike Lunacek.)

Pilz will das nicht hinnehmen – und hat eine Beschwerde gegen den ORF angekündigt: Er will bei der KommAustria wegen der Verletzung des im Programmauftrag festgeschriebenen Objektivitätsgebots (§ 4 ORF-Gesetz) vorgehen. Falls er dem ORF auf diesem Wege ein Verschulden nachweisen kann, will Pilz den Schaden von fünf Millionen Euro zivilrechtlich einklagen, bestätigt sein Sprecher der „Presse“. Fünf Millionen – das wäre der Betrag, den die Liste Pilz bekäme, wenn sie fünf Jahre (eine Legislaturperiode) lang Klubstatus im Nationalrat hätte (dafür braucht Pilz mindestens fünf Abgeordnete). Die Chancen auf Erfolg beider Klagen werden allerdings als sehr gering eingestuft.

Denn Pilz ist nicht der Erste, der versucht, sich mithilfe einer Beschwerde in die ORF-Wahlduelle hineinzureklamieren. 2013 sind die Neos mit einem ähnlichen Ansinnen erst bei der Medienbehörde, dann beim Bundeskommunikationssenat und in letzter Instanz beim Verwaltungsgerichtshof abgeblitzt – mit der Begründung, dass die Vielfalt der Meinungen in einem ORF-Programm „in seiner Gesamtheit“ vorkommen muss, woraus sich aber „grundsätzlich kein Anspruch einer Partei [. . .] auf Präsenz in einer bestimmten Sendung“ ergibt. Die bisherige Spruchpraxis zu diesem Thema ist eindeutig: Sowohl Medienbehörde als auch Bundeskommunikationssenat haben schon 2006 festgestellt, dass es „sachlich gerechtfertigt“ sei, wenn der ORF zu gewissen Sendungen nur Parteien mit Klubstatus einlädt.

Für den ORF ist die Frage „ausjudiziert“

Zwar ist noch nicht bekannt, wie genau die Liste Pilz in ihrer Beschwerde argumentieren wird, der ORF ist sich seiner Sache jedenfalls sicher: „Die vom ORF seit vielen Jahren geübte Praxis, zu den Konfrontationen im Parlament vertretene Parteien mit Klubstatus einzuladen, ist ausjudiziert und höchstgerichtlich als rechtens bestätigt“, erklärte ORF-Sprecher Martin Biedermann der „Presse“. Eine Einladung aller wahlwerbenden Parteien bei einem Format „jeder gegen jeden“ (wie es die Wahlduelle sind) sei „schon aus mathematischen Gründen nicht praktikabel“. Man könne auch nicht in Einzelfällen eine Ausnahme machen, denn das „würde logischerweise Ansprüche diverser weiterer Parteien nach sich ziehen“. Der ORF berichte aber über alle wahlwerbenden Parteien, „selbstverständlich“ auch über die Liste Pilz, so Biedermann.

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