Madrid droht katalanischen Separatisten mit Strafverfolgung

Der katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont (Mitte) und seine Verbündeten feiern die Parlamentsentscheidung. ties after voting to hold a referendum  in the Catalonian regional Parliament in Barcelona
Der katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont (Mitte) und seine Verbündeten feiern die Parlamentsentscheidung. ties after voting to hold a referendum in the Catalonian regional Parliament in Barcelona
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Jeder, der sich an der Vorbereitung oder Durchführung des geplanten Unabhängigkeitsreferendum beteilige, müsse sich juristisch verantworten, hat Spaniens Generalstaatsanwalt angekündigt. Die Abstimmung ist für 1. Oktober vorgesehen.

Spanien will strafrechtlich gegen alle katalanischen Politiker vorgehen, die sich in irgendeiner Weise an der Durchführung und Organisation des vom Verfassungsgericht verbotenen Unabhängigkeitsreferendums beteiligen. Das bestätigte am Donnerstag in Madrid der spanische Generalstaatsanwalt Jose Manuel Maza.

Nachdem die separatistischen Parteien mit ihrer Mehrheit im katalanischen Regionalparlament am Donnerstag ein Gesetz zur Durchführung des Unabhängigkeitsreferendums am 1. Oktober verabschiedet hatten, erstattete die Staatsanwalt bereits Anzeige gegen die Präsidentin des katalanischen Parlaments sowie gegen jene Mitglieder, die die Abstimmung über das sogenannte Referendumsgesetz überhaupt zugelassen und einberufen hatten.

Es drohen Amtsverbot sowie Geld- und Haftstrafen

Zudem werde die Staatsanwaltschaft sehr wahrscheinlich noch im Laufe des Tages auch die Mitglieder der separatistischen Regionalregierung, die am Mittwoch als Zeichen der Einheit das Referendumsgesetz unterschrieben hatten, anzeigen, teilte Madrid mit. Die Vorwürfe, die mit Amtsverbot, Geld- und Haftstrafen geahndet werden können, reichen über zivilen Ungehorsam, Amtsmissbrauch und Veruntreuung öffentlicher Gelder.

Maza kündigte an, dass die katalanische Staatsanwaltschaft sowie die Polizei zudem beauftragt wurden, gegen sämtliche Personen strafrechtlich vorzugehen, die sich in irgendeiner Weise an der Vorbereitung des verbotenen Unabhängigkeitsreferendums beteiligen. Somit würden auch Bürgermeister und Schulleiter, die Wahllokale zur Verfügung stellen, freiwillige Helfer und Firmen, die an der Vorbereitung und Durchführung des Referendums teilhaben wie Softwareunternehmen oder Druckereien, die Wahlzettel drucken, straffällig werden.

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