Klub-Gründung: Pilz ruft VfGH an

Peter Pilz
Peter PilzAPA/GEORG HOCHMUTH
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Der Parteigründer hält es für verfassungswidrig, dass man einen Parlamentsklub nur im ersten Monat einer Gesetzgebungsperiode gründen kann. Der Grüne Öllinger unterstützt die Individualbeschwerde.

Der Ausschluss der Liste Pilz von der ORF-TV-Konfrontationen zur Nationalratswahl lässt deren Gründer Peter Pilz nicht nur gegen den ORF vorgehen, sondern auch gegen die gesetzliche Regelung, auf die sich das öffentlich-rechtliche Medienunternehmen beruft. Am Freitag kündigte er eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) an.

Der ORF stellt bei der Einladungspolitik zu den Konfrontationen auf das Bestehen eines Parlamentsklubs ab. Einen solchen könnte die Liste Pilz aber selbst dann nicht gründen, wenn die nötigen fünf Abgeordneten (und nicht wie derzeit nur vier) dahinterstünden. Dies ist gemäß Geschäftsordnung des Nationalrats seit 2013 nämlich auf den ersten Monat einer Gesetzgebungsperiode beschränkt.

Öllinger: "Unterstütze Klage, aber nicht die Liste Pilz"

Bei der Liste Pilz hält man dies für verfassungswidrig, denn die Regelung schaffe zwei Klassen von Abgeordneten. Wer später aus einem Klub ausscheide und nicht in einen bestehenden wechsle, sei etwa von der Arbeit in den Ausschüssen ausgeschlossen. Nicht nur die Liste-Pilz-Kandidaten Daniela Holzinger, Wolfgang Zinggl und Bruno Rossmann finden das unfair, sondern mit Karl Öllinger auch ein aktuelles Mitglied der Grünen. "Das halte ich für ein Riesenproblem, deshalb unterstütze ich die Klage, nicht aber die Liste Peter Pilz", sagte er vom Pressekonferenz-Podium aus.

Pilz wetterte - wie zuletzt in Boulevard-Tageszeitungen - erneut gegen den ORF, wobei er sich speziell auf Generaldirektor Alexander Wrabetz einschoss und betonte, die Journalisten in Schutz nehmen zu wollen. Die Geschäftsführung hingegen breche systematisch das ORF-Gesetz und dessen Informationsauftrag. Der Ausschluss von den Konfrontationen sei "Willkür, das grenzt an Zensur, und wir können uns das einfach nicht gefallen lassen", so Pilz.

Erneut drohte er dem Unternehmen mit millionenschweren Schadenersatzforderungen. Im Falle eines Nichteinziehens seiner Liste in den Nationalrat "kann das für ORF immens teuer werden, kann das auch ein 20-Millionen-Verfahren werden", sagte der Ex-Grüne. Die Erfolgsaussichten solcher Klagsdrohungen werden von Rechtsexperten allerdings als äußerst gering eingeschätzt.

Experte: Keine Klageberechtigung

Das gilt auch für die VfGH-Beschwerde: Pilz fehle schlicht die Klageberechtigung, sagte der Verfassungsrechtler Theo Öllinger am Freitag: "Pilz kann nicht einfach gegen ein Gesetz klagen, er braucht ein Drittel der Abgeordneten." Der Ex-Grüne sei Organ des Staates, er könne hier nicht mittels Individualbeschwerde als Privatperson auftreten. Auch dass insgesamt fünf Abgeordnete - jene Anzahl, die früher noch uneingeschränkt einen Klub gründen konnte - dahinter stehen, könne nicht als Legitimation dienen.

In inhaltlicher Sicht hält der Verfassungsrechtler den Passus der Geschäftsordnung aber sehr wohl für problematisch. "Bei der sehr hohen Wertschätzung, die das freie Mandat in der Judikatur des VfGH hat, kann man schon argumentieren, dass die Abgeordneten das Recht haben müssen, sich jederzeit zu einem Klub zusammenzuschließen", so Öhlinger.

Wann die Beschwerde vom VfGH behandelt wird ist noch offen. Das Prozedere erfolge wie jedem anderen Antrag, sagte Sprecher Wolfgang Sablatnig. Der Antrag werde nach seiner Einbringung einem Richter zugeteilt, bearbeitet und nach Fertigstellung in einer der Sessionen des Höchstgerichts behandelt.

Gelassen zeigte man sich ob der Beschwerde und der Unterstützung durch den Abgeordneten Karl Öllinger bei den Grünen. Klubchef Albert Steinhauser betonte, dass seine Fraktion zwar seinerzeit gegen de Gesetzesänderung gestimmt habe. Er sieht aber weder rechtlich-argumentativ, noch in der Art der Einbringung eine Chance zur Durchsetzung für Pilz. Zu Öllinger sagte er: "Er ist Grüner, bleibt Grüner und bleibt Mitglied des Klubs."

(APA)

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