Die österreichische Dopingaffäre erfasst auch Deutschland, die Nachbarn erhalten Anfang Jänner Akteneinsicht. Christian Hoffmanns Anwalt freut sich auf das Verfahren.
Wien. „Ja, es stimmt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat uns die Genehmigung erteilt, der deutschen Nada – sofern sie auf uns zukommt und Auskunft begehrt – Akteneinsicht zu gewähren.“ Nada-Geschäftsführer Andreas Schwab bestätigte am Dienstag der „Presse“ eine brisante Entwicklung in der Dopingcausa: Der Skandal schwappt nach Deutschland über.
Damit erhält der Verdacht neue Nahrung, dass deutsche Wintersportler – trotz aller Dementi und eidesstattlichen Erklärungen – in Wien Blutdoping betrieben haben könnten. Barbara Stockinger, Oberstaatsanwältin für die Münchner Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Doping, lässt keinen Zweifel am Interesse der deutschen Behörden. „Die Sache geht voran. Anfang des neuen Jahres werden neue Erkenntnisse erwartet. Dann schauen wir uns das an“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“.
Knapp zwei Monate vor dem Beginn der Winterspiele in Vancouver am 12.Februar 2010 drohen der internationalen Sportszene damit neue Enthüllungen.
8000 Seiten umfasst der Akt, den die Wiener Staatsanwaltschaft der nationalen Antidopingagentur Nada übermittelt hat. Seit drei Wochen brüten die Dopingjäger über dem sogenannten „Humanplasma-Akt“ rund um den größten Dopingskandal Österreichs, der nach der Razzia bei den Winterspielen von Turin 2006 ins Rollen gekommen ist. Ein einziger Blutbeutel legte damals die Spur nach Wien. Er wurde im Rahmen der spektakulären Razzia im Quartier der ÖSV-Biathleten in San Sicario gefunden.
Verfahren gegen Hoffmann
Ab dem 1.Jänner 2010 tritt in Österreich das neue Antidopinggesetz in Kraft. Die Ermittlungen können dann gezielt in Richtung vieler Athleten gelenkt werden, die von Ärzten, Managern oder Kollegen genannt und belastet wurden. Vergangene Woche wurde gegen Langlauf-Olympiasieger Christian Hoffmann ein Nada-Verfahren eingeleitet.
Während Hoffmann weiterhin schweigt, nimmt sein Anwalt Hans-Moritz Pott gegenüber der „Presse“ Stellung. „Das ist ein alter Hut. Ihm wird die Beteiligung am Erwerb einer Blutzentrifuge vorgeworfen. Das ist unwahr. Auch stimmen Aktenvermerk und Aussageprotokolle nicht überein. Es wurden sogar belastende Aussagen einer Zeugin klar widerlegt.“ Hoffmanns Anwalt sieht einem Verfahren nicht nur gelassen, sondern „mit Freude“ entgegen. Es werden sich sämtliche Vorwürfe in Luft auflösen, meint Pott.
Parallelen zum Fall Pechstein
Pott spricht vielmehr von einer Hetzkampagne. Man habe einen Olympiasieger „in die Verzweiflung getrieben“. Das belegen seiner Ansicht nach auch die Ergebnisse vom vergangenen Wochenende. In Davos lief der 34-jährige Oberösterreicher nur auf den 55. Platz. Bei dem Rummel sei an ein ordentliches Training nicht mehr zu denken, kritisiert der Anwalt. Noch hat Hoffmann das Ticket für Vancouver nicht gelöst.
Für Aufsehen hatte Hoffmann auch im vergangenen März gesorgt. Als erster Langläufer wurde er mit überhöhtem Retikolozytenwert mit einer Schutzsperre versehen. Das Verhältnis zwischen frisch gebildeten Blutzellen und Hämoglobin stimmte zuletzt auch bei der deutschen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein nicht. Die Olympiasiegerin wurde für zwei Jahre gesperrt, Hoffmann hingegen musste nur fünf Tage lang pausieren. Im Unterschied zu Pechstein, sagt Schwab, gibt es bei Hoffmann keine jahrelange, lückenlose Aufzeichnung der Blutwerte. Der internationale Skiverband FIS habe andere Maßstäbe als der Eisschnelllaufverband ISU.
Von Anschuldigungen hat Hoffmanns Anwalt genug. Fristgerecht werde er der Nada die Stellungnahme übermitteln. „Wir legen Wert darauf, dass die Verhandlung nicht erst in acht Wochen, sondern so schnell wie möglich stattfindet.“
AUF EINEN BLICK
■Österreichs Antidopingagentur
erhielt vor drei Wochen von der Staatsanwaltschaft Wien den „Humanplasma-Akt“ und ist berechtigt, deutschen Behörden Einblick in die Akten zu gewähren.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.12.2009)