Ukraine prüft Verjährung der Vorwürfe gegen Seisenbacher

Archivbild: Peter Seisenbacher im Jahr 2012
Archivbild: Peter Seisenbacher im Jahr 2012Gepa
  • Drucken

Die Auslieferung des in der Ukraine aus der Haft entlassenen Ex-Judoka ist weiter offen. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe werden geprüft, eine entsprechende "Fragenliste" hat Österreichs Justiz beantwortet.

Nachdem Ex-Judoka Peter Seisenbacher am 8. September in Kiew aus der Auslieferungshaft entlassen wurde, bemüht sich die heimische Justiz hinter den Kulissen, dass ungeachtet dessen der beantragten Auslieferung Seisenbachers seitens der Ukraine stattgegeben wird. Man befinde sich "in Verhandlungen" mit den ukrainischen Behörden, so Christian Pilnacek, Strafrechts-Sektionschef im Justizministerium, am Dienstag. "Die Generalstaatsanwaltschaft und das ukrainische Justizministerium prüfen derzeit, ob die gegen Seisenbacher gerichteten Vorwürfe nach ukrainischem Recht verjährt wären", erklärt Pilcanek gegenüber der Austria Presseagentur.

Der Judo-Doppelolympiasieger soll nach seiner aktiven Karriere in einem Wiener Judo-Verein zwischen 1997 und 2004 zwei im Tatzeitraum jeweils unmündige Mädchen missbraucht haben. Für Kindesmissbrauch sieht das ukrainische Strafgesetzbuch fünf bis acht Jahre, für Vergewaltigung zehn bis 15 Jahre Haft vor. Ersteres verjährt nach zehn, Vergewaltigung erst nach 15 Jahren.

Fragenliste der Ukraine zu Fall Seisenbacher beantwortet

Im heimischen Justizministerium ist man bestrebt, die ukrainischen Kollegen auf die Schwere der Verfehlungen hinzuweisen, die Seisenbacher vorgeworfen werden. "Wir haben daher am vergangenen Freitag eingehend eine Fragenliste der Ukraine beantwortet, um die Einordnung der Vorwürfe in die ukrainische Rechtsordnung zu erleichtern", meinte Pilnacek. Man habe vor allem auf das kindliche Alter der mutmaßlichen Opfer, den Tatzeitraum, das Ausnützen einer Vertrauensstellung als Trainer und den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses hingewiesen. Hintergrund: Besonders schwere Fälle von Kindesmissbrauch könnten nach ukrainischem Recht unter den Vergewaltigungs-Paragrafen fallen, eine Verjährung, die Seisenbachers Überstellung nach Wien im Weg stehen könnte, wäre somit womöglich vom Tisch.

Losgelöst von der Einschätzung des ukrainischen Justizministeriums liegt die Entscheidung, ob die Auslieferung genehmigt wird, letzten Endes bei einem unabhängigen Richter. Laut Pilnacek steht die Ukraine knapp vor der Ratifizierung des Vierten Zusatzprotokolls zum Auslieferungsübereinkommen, bei dem die innerstaatliche Verjährung keine Rolle mehr spielt, wenn ein ausländischer Staat auf Basis eines Europäischen bzw. Internationalen Haftbefehls um Auslieferung eines seiner Bürger ersucht.

Pass abgenommen

Auf die Frage, wo sich Seisenbacher derzeit befindet, stellte Pilnacek fest: "Nach unseren Informationen hält er sich in Kiew auf und es wurde ihm der Pass abgenommen."

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Peter Seisenbacher
Österreich

Dritter Versuch: Seisenbacher will die Ukraine nicht verlassen

Zweimal ist der Ex-Judoka gescheitert, nun legt er ein drittes Mal Rechtsmittel gegen die Ausreiseaufforderung ein. In Österreich wird ihm schwerer sexueller Missbrauch vorgeworfen.
Archivbild: Seisenbacher im Jahr 2009
Österreich

Seisenbacher legte Rechtsmittel gegen Ausreise bei falschem Gericht ein

Der Antrag des ehemaligen Sportlers gegen die Ausreiseaufforderung der Ukraine wurde aus formalen Gründen abgelehnt.
Archivbild: Peter Seisenbacher bei den Olympischen Spielen 2012 in London
Österreich

Peter Seisenbacher legte in der Ukraine erneut Rechtsmittel ein

Der österreichische Ex-Judoka bekämpft weiter die Ausreiseaufforderung seitens der ukrainischen Behörden. Nach der Zurückweisung beim Verwaltungsgericht ist nun ein Bezirksgericht in Kiew zuständig.
Österreich

Causa Seisenbacher: Ex-Sportler will Ukraine nicht verlassen

Der Judo-Olympionike legte Rechtsmittel gegen die Ausreiseaufforderung der Ukraine ein. Laut Gerichtsdatenbank liegt kein Antrag der ukrainischen Migrationsbehörde auf Zwangsdeportation vor.
ARCHIVBILD: PETER SEISENBACHER IN KIEW VERHAFTET
Österreich

Seisenbacher soll bis zum 12. Oktober die Ukraine verlassen

Der zweifache Judo-Olympiasieger hat fünf Tage Zeit, um die Ukraine freiwillig zu verlassen. Rechtsmittel gegen den Bescheid sind möglich. Eine Auslieferung nach Österreich hat das Justizministerium abgelehnt.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.