Vier muslimische Organisationen wenden sich an den Europöischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Richter sollen die Vereinbarkeit des Minarettverbots mit der Menschenrechtskonvention prüfen.
Nach dem Minarettverbot in der Schweiz haben sich vier weitere muslimische Organisationen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gewandt.
Die Kläger wollen die Vereinbarkeit des Abstimmungsresultats mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) überprüfen lassen. Der Genfer Anwalt Ridha Ajmi habe das Begehren am Mittwoch vor das Gericht in Straßburg gebracht, teilten die Muslimische Liga Schweiz, die Stiftung Muslimische Gemeinschaft Genf, die Kulturelle Vereinigung der Muslime Neuchatel und die Genfer Vereinigung der Muslime am Freitag mit.
Die Organisationen zeigten sich enttäuscht über das Abstimmungsresultat vom 29. November. Die Befürworter der Initiative hätten in der Bevölkerung Ängste geweckt, die nichts mit der Lebensrealität der Muslime in der Schweiz zu tun hätten. Dabei seien sich die Organisationen jedoch bewusst, dass der juristische Vorstoß nur ein Nebenaspekt sei und die wirkliche Arbeit zusammen mit der Schweizer Bevölkerung unternommen werden müsse. Deshalb bereiteten sie gleichzeitig eine Informations- und Aufklärungskampagne über die muslimische Gemeinschaft in der Schweiz vor.
Insgesamt sind beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bisher sechs Klagen zum Minarettverbot eingegangen, darunter die Klage des früheren Sprechers der Genfer Moschee, Hafid Ouardiri. Die Westschweizer Zeitung "20minutes" meldete, es werde mehrere Monate dauern, bis das Gericht geprüft habe, ob auf die Klagen eingegangen werden könne. Grundsätzlich kann der EGMR nämlich erst nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs angerufen werden.
(Ag.)