Ein Urteil in einem Fall aus Rumänien könnte für geschädigte Kreditnehmer, die schlecht beraten wurden, neue Chancen eröffnen.
Wien. Sich in Schweizer Franken zu verschulden, war nicht nur in Österreich vor Jahren en vogue – was viele Kreditnehmer inzwischen bereuen. Auch in anderen Ländern sitzen Kreditkunden jetzt auf hohen Schuldenbergen und haben zum Teil ihre Banken verklagt. Ein Fall aus Rumänien landete vor dem EuGH. Dessen Urteil (C-186/16) könnte richtungsweisend sein.
In dem Verfahren ging es um insgesamt 69 Kreditkunden, die in den Jahren 2007 und 2008 Franken-Kreditverträge abgeschlossen hatten. Seitdem verlor der rumänische Leu gegenüber dem Franken fast die Hälfte seines Werts. Die Kreditnehmer bekämpften nun jene Vertragsklausel, die besagt, dass der Kredit in der gleichen ausländischen Währung zurückzuzahlen ist, in der er gewährt wurde. Denn das bedeutet, dass das Wechselkursrisiko ausschließlich der Kunde trägt. Die Kläger meinten, das sei ein „erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis“ zu ihren Lasten. Es verstoße daher gegen die EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen.
Das hatte der EuGH nun zu prüfen. Er entschied, dass eine solche Klausel zwar nicht von vornherein als missbräuchlich angesehen werden kann – konkret dann nicht, wenn sie klar und verständlich abgefasst ist.