Negativzinsen: Auch Raiffeisen muss zahlen

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FILE PHOTO: The logo of Raiffeisen Bank International is seen at a branch office in ViennaREUTERS
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Der VKI sieht nach dem Urteil keinen Grund mehr, "Zahlungen hinauszuzögern". Die Höchstrichter hatten schon in anderen Verfahren bestätigt, dass Banken nicht einseitig die Marge als Kreditzinsuntergrenze festlegen dürfen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in der Causa gegen die Raiffeisenbank Bodensee entschieden: Sie muss die Negativzinsen bei variablen Krediten an ihre Kunden zurückzahlen. Der VKI sieht darin eine endgültige Signalwirkung für alle Raiffeisenbanken Österreichs, die bisher noch auf diesen Spruch gewartet hatten. Nun gebe es "keinen weiteren Grund Zahlungen hinauszuzögern", heißt es in einer Aussendung von Montag.

Die Höchstrichter hielten sich an ihre Urteile aus vorangegangenen Verfahren: Es ist nicht rechtskonform, wenn der Zinsindikator einseitig bei null Prozent „eingefroren“ beziehungsweise ein Mindestzinssatz in Höhe des vereinbarten Aufschlages verrechnet wird.

Der VKI hatte nach ähnlichen Causen vor dem OGH im Juni einen Musterbrief für Konsumenten bereit gestellt, mit dem sie ihre Banken auffordern konnten, die Zinsen richtigzustellen. Dieser Musterbrief sei bereits "mehrere tausend Male heruntergeladen" worden, heißt es vom VKI. Manche Banken hatten daraufhin angekündigt, die zu viel verrechneten Zinsen gutzuschreiben. Raiffeisen hingegen wollte noch die Entscheidung des Verfahrens gegen die Raiffeisenbank Bodensee abwarten.

Drohung der Konsumentenschützer

Der VKI stellte in seiner Aussendung an die Raiffeisen- wie auch an andere betroffene Banken zwei Forderungen: Erstens sollen sie die in der Vergangenheit zu viel verrechneten Zinsen den Konsumenten gutschreiben. Und zweitens sollen die Banken die Zinsen in Zukunft richtig berechnen, d. h. den Zinssatz richtigstellen. "Weigern sich betreffende Banken weiterhin, wird der VKI die geschädigten Konsumenten unterstützen, zu ihrem Recht zu kommen."

Laut Wilfried Hopfner, dem Vorstandsvorsitzenden der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg, erhalten betroffene Raiffeisen-Kunden in den nächsten Tagen Informationen über die Abwicklung, hieß es am Montag gegenüber orf.at. Bis Ende des Jahres würden die Konten der Betroffenen umgestellt, im ersten Quartal 2018 erfolge dann die Rückzahlung.

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