Wirtschaftstreuhand: Neues auf einen Blick

Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) bringt für Wirtschaftstreuhänder vor allem mehr Flexibilität, einen rascheren Prüfungsantritt und erweiterte Aufgaben.

Das WTBG 2017 sorgt für diese Neuerungen:

  • Getrennter Zugang: Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG 2017) schafft einen getrennten Zugang zu den beiden Wirtschaftstreuhandberufen Steuerberater (StB) und Wirtschaftsprüfer (WP). Bisher musste der WP auch die StB-Befugnis erwerben, selbst wenn er nicht als StB tätig war.
  • Rascherer Prüfungsantritt: Künftig ist eine Zulassung zur Fachprüfung bereits nach 18 Monaten Berufsanwärterpraxis (früher drei Jahre) möglich. Für die Bestellung ist wie bisher eine dreijährige Berufsanwärterpraxiszeit erforderlich.
  • Mehr Flexibilität: Nun kann zuerst auch nur die WP-Prüfung ohne den StB-Teil (oder umgekehrt) absolviert werden. Wer später die zweite Befugnis dazuerwerben will, muss lediglich die dafür fehlenden Module der Fachprüfung absolvieren.
  • Erweiterte Aufgaben: Künftig können StB ihre Klienten auch gegenüber der Finanzpolizei und in definierten Verwaltungsstrafverfahren vertreten, einfache Arbeitsverträge errichten u. a.

Hier finden Sie heraus, was das konkret für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bedeutet.

(Print-Ausgabe, 23.09.2017)

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