Experten fordern Schranken für die direkte Demokratie

Umstrittene Volksabstimmung in der Schweiz
Umstrittene Volksabstimmung in der Schweiz(c) REUTERS (Ruben Sprich)
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Nach dem umstrittenen Minarettverbot in der Schweiz wollen Intellektuelle und Politiker Volksabstimmungen zu Fragen verhindern, die im Widerspruch zum Völkerrecht stehen könnten.

„Wer Menschenrechte verletzt, schädigt die Demokratie.“ Mit dieser Deklaration lässt der Club Helvétique, ein Zirkel von Schweizer Intellektuellen, wenige Wochen nach der umstrittenen Minarettabstimmung aufhorchen. Der liberale Klub, dem Rechtsprofessoren, Historiker, Soziologen und Politiker angehören, sucht nach Möglichkeiten, wie das durch eine Volksabstimmung beschlossene Bauverbot für Minarette rückgängig gemacht werden kann.


Staatsrechtler Jörg Paul Müller hat bereits einen Text für eine Volksinitiative ausgearbeitet, welche einen „Toleranzartikel“ in der Schweizer Verfassung verankern würde. Dieser würde das diskriminierende Minarettverbot ersetzen. Der Intellektuellenzirkel selbst will die entsprechende Volksinitiative zwar nicht lancieren, unterstützt jedoch alle Bemühungen, das Minarettverbot wieder aus der Verfassung zu kippen. Zudem fordert der Club Helvétique, dass es keine Volksabstimmungen mehr geben darf, deren Ergebnis unantastbare Menschenrechte oder das Völkerrecht verletzen könnte.


Die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei, die für das Minarettverbot gekämpft hat, reagiert mit scharfer Kritik. Wer das Bauverbot für Minarette nicht umsetzen wolle, sei ein schlechter Verlierer und ein Totengräber der direkten Demokratie, schimpft der SVP-Abgeordnete Walter Wobmann, einer der Betreiber der Minarettinitiative. Und der bekanntermaßen scharfzüngige SVP-Abgeordnete Christoph Mörgeli warnt davor, dem Volk vorzuwerfen, es habe unrecht. Mörgeli befürchtet gar Unruhen in der Schweiz, sollte das Stimmvolk jetzt angegriffen werden.

Eine Grundsatzdebatte


Längst hat das Minarettverbot eine Grundsatzdebatte darüber ausgelöst, ob die in der Schweiz sakrosankte direkte Demokratie nicht gewisse Schranken brauche. Mehrfach haben die Stimmbürger in der Vergangenheit Volksinitiativen zugestimmt, die das Völkerrecht verletzen und nur schwer in der Praxis umsetzbar sind. Dazu gehören etwa die lebenslange Verwahrung von rückfallgefährdeten Straftätern oder eben das Minarettverbot. Denn dieses Verbot steht zumindest in Konflikt mit dem Recht auf das freie Ausleben der Religion.

„Ausschaffungsinitiative“


Und nun steht die nächste Volksinitiative vor der Abstimmung, die wiederum dem Völkerrecht widerspricht: die sogenannte „Ausschaffungsinitiative“ der SVP. Sie fordert, dass schwer kriminelle Ausländer künftig automatisch in ihre Heimat abgeschoben werden, unabhängig davon, ob ihnen dort Folter droht. Dies verletzt das „Non-Refoulement-Gebot“ im Völkerrecht. Die kleine Kammer des Schweizer Parlaments, der Ständerat, will daher diese Initiative vertieft prüfen, bevor sie für gültig erklärt wird. Viele Abgeordnete fordern, dass sie erst gar nicht zur Abstimmung kommt. Man müsse den Mut haben, unpopulär zu sein und als Demokratiefeind zu gelten, meint der grüne Abgeordnete Luc Recordon. Auch das Schweizer Volk müsse sich an internationale Grundrechte halten.


Bei der rechtskonservativen SVP, die sich gern als Sprachrohr der Bürger und Hüter des Volkswillens sieht, kommen solche Aussagen gar nicht gut an. Die Parteiführung beschimpft all jene, die gegen völkerrechtswidrige Vorlagen eintreten, als „demokratiefeindlich“. Parteipräsident Toni Brunner fordert sogar, dass künftig auch noch die einzige Schranke, die es derzeit für Volksinitiativen gibt, fallen soll: jene, die Vorlagen für ungültig erklärt, die zwingendes Völkerrecht wie das Folterverbot verletzen. Das Schweizer Volk sei so weise, ist Brunner überzeugt, dass es sogar im Extremfall über die Wiedereinführung der Folter abstimmen könne.


Unterdessen werden die Rufe nach einer Reform der direkten Demokratie immer lauter. Staatsrechtler Jörg Paul Müller meint, dass der Minderheitenschutz stärker gewährleistet werden müsse, da die Volksmehrheit zuweilen wenig auf den Schutz von Minderheiten achte. Der linksliberale Publizist Roger de Weck betont, dass die direkte Demokratie zur Willkür verkomme, wenn sie sich nicht an gewisse Spielregeln halte.


Die Frage, ob der Wille des Volkes oder aber international verankerte Grundrechte stärker wiegen, hat einen tiefen Graben in die politische Landschaft der Schweiz geschlagen. Ob es künftig Einschränkungen für völkerrechtlich heikle Abstimmungsvorlagen geben wird, ist noch offen. Klar ist nur so viel: Die helvetische Volksdemokratie wird auf den Prüfstand gestellt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.12.2009)

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