Donauinsel-Prozess: Sex erzwingen – „in Österreich nicht möglich“

Beim heurigen Donauinselfest am 24. Juni am späten Abend kam es zu den Attacken auf eine 21-jährige slowakische Austauschstudentin.
Beim heurigen Donauinselfest am 24. Juni am späten Abend kam es zu den Attacken auf eine 21-jährige slowakische Austauschstudentin.(c) REUTERS
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Eine Haftstrafe erhielt jener Afghanistan-Flüchtling, der am Donauinselfest eine Frau sexuell attackiert hatte.

Wien. Der Fall hatte für Empörung gesorgt: Nachdem bekannt geworden war, dass am Donauinselfest (24. Juni) ein junger Asylwerber aus Afghanistan eine slowakische Austauschstudentin sexuell attackiert hatte (von versuchter Vergewaltigung war die Rede), aber nicht sofort in U-Haft genommen wurde, meldete sich sogar Bundeskanzler Christian Kern zu Wort. Der Regierungschef teilte das Unverständnis eines jungen Mannes, der ein viel beachtetes Wutvideo veröffentlicht hatte. Am Dienstag sprach die Justiz ein Machtwort: Der 19-jährige Asylwerber bekam 18 Monate Haft.

Der Flüchtling (Verteidigung: Alexia Stuefer) war wegen zwei Delikten angeklagt. Zunächst wegen geschlechtlicher Nötigung. Laut Staatsanwalt habe der junge Mann die Studentin unsittlich angefasst, während diese von tanzenden Männern aus Nordafrika umringt und bedrängt worden sei. Stichwort: „Antanzen“.

Zweiter Anklagepunkt: versuchte Vergewaltigung. Der 19-Jährige hatte die junge Frau verfolgt, zu Boden gerissen, sich auf sie gelegt – und war gerade dabei, ihr das T-Shirt vom Körper zu reißen. Diese Szenen hatten Polizisten beobachtet. Sie schritten ein und zogen den Mann von der Frau weg. Beide waren nicht mehr ganz nüchtern.

Richter Norbert Gerstberger vom Straflandesgericht Wien begründete das Urteil des Schöffensenats so: Eine geschlechtliche Nötigung beim Tanzen sei „nicht mehr feststellbar“. Und: „Die Zeugin wollte seine Belästigungen nicht“, aber diese seien nicht gewaltsam vorgenommen worden. Daher Freispruch von diesem Anklagepunkt.

Strafaufschub wegen Kellnerlehre

Das „Nachgehen“ und das „Packen“ des Opfers seien sehr wohl strafbar. Wenn auch hier der Senat erneut „im Zweifel zugunsten des Angeklagten“ entschied. Dass dessen Vorsatz auf einen „vollendeten Geschlechtsverkehr“ ausgerichtet gewesen sei, lasse sich ebenfalls nicht mehr feststellen. Daher das Urteil: Es sei keine versuchte Vergewaltigung sondern eine versuchte geschlechtliche Nötigung gewesen. Die 18-monatige Haft wurde nur zu einem Drittel unbedingt verhängt, der Rest auf Bewährung. Auch dieses Drittel (also sechs Monate) muss der Asylwerber, der übrigens von einem ganzen Team an Betreuern begleitet wurde, nicht gleich absitzen. Da er eine Kellnerlehre macht, hat er gute Chancen, einen Aufschub zu erwirken.

In seiner Urteilsbegründung wandte sich Richter Gerstberger an den im schwarzen Sakko dasitzenden Angeklagten: „Sexuelle Handlungen erzwingen und Frauen wie Freiwild zu betrachten ist in Österreich nicht möglich.“ Das Urteil – in diesem wird auch Bewährungshilfe und das Absolvieren einer Sexualtherapie angeordnet – ist noch nicht rechtskräftig. Der 19-Jährige nahm die Strafe zwar an („Ich bin sehr niedergeschlagen, ich nehme das Urteil zur Kenntnis“); der Staatsanwalt erbat aber Bedenkzeit.

Vor der Urteilsverkündung hatte der Flüchtling noch erklärt, er habe die Studentin auf den Hals und auf den Mund geküsst. „Da sie sich nicht gewehrt hat, hatte ich den Eindruck, sie hat es freiwillig gemacht, ich hatte das Gefühl, dass es ihr gefällt.“ Warum er der Studentin nachgegangen sei, wurde er weiter gefragt. Antwort: „Ich wollte sie fragen, warum sie einfach weggegangen ist.“

„Der Mann hat mich zu Boden gerissen“

Ein Polizist, der die Verfolgung beobachtet hatte, gab zu Protokoll, dass der junge Mann die Frau in einer Art „Würgegriff“ in ein Gebüsch gezerrt habe. Der Angeklagte sah dies rückblickend völlig anders: „Ich wollte die junge Dame fragen, ob sie mit mir nach Hause gehen möchte.“

Das wieder in der Slowakei lebende Opfer wurde Dienstagvormittag noch per Videokonferenz einvernommen. Dabei war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Einige Sätze der Frau wurden aber anschließend vom Richter bzw. vom Staatsanwalt zitiert. Etwa diese: „Der Mann wollte unbedingt Sex haben. Er hat mich zu Boden gerissen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.10.2017)

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