Pilz zu Kindesunterhalt: "Jetzt hat die ÖVP ihr Wort gebrochen"

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Symbolbild: KinderschuheDie Presse
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SPÖ, ÖVP und FPÖ bringen je eigene Anträge zur Reform des Kinderunterhalts ein. Parteigründer Pilz strebt nun eine Allianz mit SPÖ, FPÖ, Grünen und Neos an.

Gleich drei Parteien haben am Mittwoch im Nationalrat Anträge zur Reform des Kindesunterhalts eingebracht. Es sind die SPÖ, ÖVP und die FPÖ (siehe Infobox unten). Damit schwinden die Chancen auf eine Einigung samt dazugehörigem Beschluss vor der Wahl. Denn: Will man die Reform noch vor dem 15. Oktober umsetzen, müsste man heute den Antrag zuweisen, damit er auf die Tagesordnung der letzten Sitzung am 12. Oktober kommt. Eigentlich hatten auf Initiative der Liste Pilz auch alle Spitzenkandidaten eine rasche Reform befürwortet. Einen von der SPÖ ausgearbeiteten Vorschlag lehnte die ÖVP zuletzt aber ab - wegen der Befürchtung, dass hunderte Millionen Euro ins Ausland abfließen würden. Die ÖVP legte stattdessen einen eigenen Vorschlag vor, den wiederum die SPÖ kritisiert.

Peter Pilz zeigte sich am Mittwoch über die Entwicklungen unerfreut und schob den sprichwörtlichen schwarzen Peter der Volkspartei zu: "Jetzt hat die ÖVP ihr Wort gebrochen", bedauerte er vor Journalisten. Die ÖVP stelle ihren Streit mit der SPÖ über den Kampf gegen Kinderarmut, warf er Parteichef Sebastian Kurz vor. Da die ÖVP "zum Vergessen" sei, strebt Pilz eine Allianz mit SPÖ, FPÖ, Grünen und Neos an.

FPÖ will ÖVP nicht zustimmen - und umgekehrt

Die Freiheitlichen finden sich aber weder im roten noch im schwarzen Antrag wieder, wie Generalsekretär Herbert Kickl im Ö1-"Mittagsjournal" sagte. Man bringt daher einen eigenen Antrag ein, denn die Unterhaltsgarantie solle "ausschließlich österreichischen Staatsbürgern" zugutekommen. Derzeit würden immerhin mehr als 50 Prozent der Leistungen an EU-Staatsbürger fließen. Man werde deshalb weder dem roten noch dem schwarzen Antrag zustimmen.

Die ÖVP wiederum hat aber nicht vor, dem blauen Antrag ihren Segen zu erteilen, womit es für keinen der Anträge eine Mehrheit gäbe. Zugewiesen in den zuständigen Ausschuss werden aber alle drei Anträge.

Das ÖVP-geführte Justizministerium wies unterdessen das Argument der SPÖ zurück, dass ihre Regelung ohnehin an einen Wohnsitz im Inland gebunden sei und deshalb nicht für Kinder im Ausland gelte. Nach Ansicht der Ministeriums-Experten bestünde nämlich für die Unterhaltsgarantie eine Exportpflicht, hieß es. Das sieht Franz Marhold, Vorstand des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der WU Wien, am Mittwoch zur APA, anders. Der von der ÖVP vorgeschlagene staatliche Unterhaltszuschuss im Wege der Mindestsicherung oder der Sozialhilfe wäre nicht zu exportieren.

Hingegen müsste der SPÖ-Vorschlag laut Expertenmeinung auch für Kinder im Ausland gelten. Da diese an die Familienbeihilfe gebunden sei, wäre diese unabhängig von der Staatsangehörigkeit zu leisten, sagte Marhold.

Laut Marhold geht der Vorschlag der SPÖ, der unter anderem eine Unterhaltsgarantie bei säumigen oder zu wenig zahlenden Partnern vorsieht, dadurch "am weitesten".

Die Vorschläge von SPÖ, ÖVP und FPÖ zum Kindesunterhalt

Die SPÖ will ihre Unterhaltsgarantie als Ergänzungsbetrag zur Familienbeihilfe gestalten. Mindestens 205 Euro soll dabei Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr zukommen. Vom zehnten bis zum 15. Lebensjahr sollen es dann 385 Euro sein, dazwischen sind die Beträge gestaffelt. Den Betroffenen soll dabei der Weg über Gerichte erspart werden. Vielmehr soll der Staat die Aufgabe übernehmen, sich das Geld vom Unterhaltspflichten zu holen.

Ein eigenes Unterhaltszuschussgesetz hat hingegen die ÖVP ins Rennen geschickt. Dieses sieht zusätzliche Beträge für Bezieher von Sozialhilfe oder Mindestsicherung vor und soll einen Anspruch für alle Kinder nach objektiven Richtsätzen bringen. Die Unterschiede zum SPÖ-Modell sind dabei minimal: vor Vollendung des sechsten Lebensjahres monatlich 204 Euro, vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 379 Euro, dazwischen wird ebenfalls gestaffelt.

"Ein-Eltern-Haushalte sind finanziell deutlich höher belastet als Zwei-Eltern-Haushalte, insbesondere dann, wenn Unterhaltsleistungen nicht oder nicht ausreichend erbracht werden", begründet die SPÖ ihre eingebrachte "Unterhaltsgarantie". Die ÖVP befürchtet, dass dadurch zu viel Geld ins Ausland fließen könnte - was die SPÖ allerdings ausschließt. Die Umsetzung ihres Zuschusses will die ÖVP an eine Gegenfinanzierung über die Indexierung der Familienhilfe knüpfen, eine Maßnahme, die derzeit auf EU-Ebene aber nicht umgesetzt werden kann.

Einen weiteren Antrag zum Thema gibt es von der FPÖ, der auch auf Alleinerziehende abzielt, deren Partner beim Unterhalt säumig sind. Dieser sieht einen Unterhaltsvorschuss durch den Staat vor, sollte der Schuldner mit der Zahlung in Verzug sein. Naturgemäß wollen die Freiheitlichen, dass diese Leistung nur explizit - so ist es im Gesetzesentwurf verankert - österreichischen Staatsbürgern zusteht.

>>> Bericht im Ö1-"Mittagsjournal"

(APA/Red.)

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